Private Putzhilfe korrekt anstellen und versichern
Inklusive AHV-Anmeldung, Versicherung, Arbeitsvertrag und Lohnzahlung.

Der quitt.Rundum-Service beinhaltet alles, was Sie brauchen

Anmeldung bei allen involvierten Behörden

Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung

Rechtlich korrekter Arbeitsvertrag

Monatliche Lohnabrechnungen und jährlicher Lohnausweis

Abrechnung aller Sozialabgaben, Steuern und Versicherungsprämien

Persönlicher Kundensupport und praxisnahe Vorlagen
Wieso quitt.?
Auf Basis Ihrer Angaben entscheidet quitt., bei welchen Behörden wir Sie anmelden.
quitt. meldet an, rechnet ab, bezahlt Ihre Rechnungen. Andere Anbieter sagen, was Sie zu tun haben, quitt. tut es.
Kein Stress bei Gesetzesänderungen – quitt. bleibt für Sie auf dem Laufenden.
Statt mit vielen verschiedenen Behörden kommunizieren Sie nur noch mit quitt.
Mehr Sicherheit mit den quitt.Versicherungen
Im Rahmen Ihrer Registration für den quitt.Service können Sie die gewünschten Zusatzversicherung auswählen.
Im Gegensatz zur Unfallversicherung ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung freiwillig. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber bei Krankheit Ihres Arbeitnehmers gesetzlich zu Lohnfortzahlungen verpflichtet.
In der Regel sind Schäden in Ihrem Haushalt, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit entstehen, von der Privathaftpflicht-Versicherung des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Die Hausratkasko schliesst diese Versicherungslücke.
In der Regel sind Rechtsstreitigkeiten, bei der Sie als privater Arbeitgeber betroffen sind, nicht von der Privatrechtsschutz-Versicherung gedeckt. Unser Arbeitgeber Rechtsschutz deckt diese Lücke und schützt Sie umfassend bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihren Angestellten.
Noch Fragen?
- Unter Preise finden Sie alle Angaben zu den quitt.Tarifen.
- Nutzen Sie quitt. ohne Risiko mit unserer 60 Tage Geld-Zurück-Garantie.
Ja, quitt. kümmert sich um die Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung aller Haushaltshilfen. Von Putzhilfen, Babysitter und Gärtner, bis zu vollzeit Nannys, Au-pairs und Pflegehilfen.
- Alle Hausangestellten sind ab der ersten Minute Arbeitszeit AHV-pflichtig.
- Ausnahmen gibt es einzig bei Rentnern und Personen unter 26 Jahren mit „Sackgeld Jobs“.
- Putzhilfen können die AHV nicht selber abrechnen. Lesen Sie dazu auch unseren Blog-Artikel.
Interessant für Arbeitgeber
In Zusammenarbeit mit

quitt. arbeitet mit allen 26 kantonalen Ausgleichskassen (SVA) zusammen.

quitt. schliesst Versicherungen für Sie bei der Basler Versicherung ab.
Anerkannt als

quitt. wurde 2010 als Spin-off der ETH Zürich gegründet.

quitt. wurde als eines der "Top 100 Startups der Schweiz" gewählt.

quitt. ist ein anerkannter Lehrbetrieb.