Unser Service im Detail
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, setzen wir unseren Service individuell für Sie zusammen.
Anmeldung bei allen involvierten Behörden
Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe sind Sie als privater Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge mit der kantonalen Ausgleichskasse abzurechnen. quitt meldet Arbeitgeber und Arbeitnehmer automatisch bei dieser Behörde an und bestimmt auf Basis der gemachten Angaben das entsprechende Abrechnungsverfahren.
Das Einkommen von ausländischen Arbeitnehmern unterliegt der Quellensteuer. Anhand von ein paar Fragen eruiert quitt ob Ihre Haushaltshilfe quellensteuerpflichtig ist. Trifft dies zu, meldet quitt Ihre Haushaltshilfe automatisch bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde an und leitet alle notwendigen Informationen zu der Erwerbs- und Lebenssituation an diese Behörde weiter.
Bei Arbeitsverhältnissen mit einem Bruttolohn von monatlich mehr als CHF 1’837.50 im Monat oder CHF 22’050 im Jahr sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden für die berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) bei einer Pensionskasse anzumelden. quitt arbeitet hierfür mit der Pensionskasse Valitas Compacta zusammen. Liegt das Gehalt oberhalb der BVG-Grenze meldet quitt Ihren Arbeitnehmer automatisch bei Valitas Compacta an.
quitt übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation und Korrespondenz mit den oben genannten Behörden.
Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmende müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfall (BU) versichert werden. Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ebenso obligatorisch. Die Kosten für die BU trägt der Arbeitgeber, die Kosten für die NBU trägt der Arbeitnehmer.
quitt schliesst diese obligatorische Versicherung für jedes registrierte Arbeitsverhältnis bei der Baloise Versicherungen ab. Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag leistet die UVG 80% Lohnfortzahlung des Bruttolohns. Tritt ein Schadensereignis ein, übernimmt quitt das Schadenmanagement, kommuniziert mit den Versicherungspartnern und kümmert sich um die Auszahlung von möglichen Taggeldern.
Die Versicherungsprämie BU beträgt aktuell 0.5% vom abgerechneten Bruttolohn, aber mindestens CHF 8.35 pro Arbeitgeber und Monat. Die Versicherungsprämie NBU beträgt 1.6% vom abgerechneten Bruttolohn, aber mindestens CHF 8.35 pro Arbeitnehmer und Monat. quitt verrechnet die Prämien automatisch im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung.
Monatliche Lohnabrechnung und jährlicher Lohnausweis
Basierend auf Ihren individuellen Angaben stellt quitt Ihnen eine Lohnabrechnung und eine Übersicht der Arbeitgeberkosten in Ihrem Kundenkonto für jede Anstellung zur Verfügung.
Auf Basis des Bruttolohns werden die obligatorischen Sozialbeiträge AHV, IV, EO, ALV und FAK berechnet. Unterliegt Ihr Arbeitnehmender der Quellensteuer oder wird bei der Pensionskasse Valitas Compacta angemeldet, werden Quellensteuertarif und Sparbeiträge ebenso in der Lohnabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen.
Zusätzlich werden die Versicherungsprämien für die Nichtberufsunfallversicherung und ausgewählte Zusatzversicherungen in Ihrer Lohnabrechnung implementiert. Kommt es zur Auszahlung von Versicherungsleistungen (Taggeldern), Familienzulagen oder Mutterschaftsentschädigung werden diese Zahlungen von quitt in den entsprechenden Lohnabrechnungen berücksichtigt.
Der Lohnausweis bescheinigt dem Arbeitnehmer den gezahlten Lohn sowie alle Lohnabzüge, Sparbeiträge und mögliche Spesen. Das Formular steht für Arbeitgeber als Download im Kundenbereich zur Verfügung und muss vom Arbeitnehmer der jährlichen Steuererklärung beigelegt werden, sofern der Lohn nicht im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits pauschal besteuert wurde.
Rechtlich korrekter Arbeitsvertrag
Mit Hilfe von wenigen, einfachen Fragen, erstellen Sie online den Arbeitsvertrag für das Arbeitsverhältnis in Ihrem Haushalt. Zwingende Regelungen der kantonalen Normalarbeitsverträge werden darin berücksichtigt.
Der Arbeitsvertrag steht Ihnen als PDF-Download zur Verfügung – die Nutzung und individuelle Anpassung steht Ihnen frei.
Auf Basis der im Vertrag gemachten Angaben berechnet quitt zudem die exakten Lohnkosten und konfiguriert Ihren persönlichen Kundenbereich.
Abrechnung aller Sozialabgaben, Steuern und Versicherungsprämien
quitt deklariert für jeden Arbeitgeber alle abgerechneten Bruttolöhne pro Kalenderjahr im Januar des Folgejahres bei den untenstehenden Institutionen und regelt dadurch folgende Punkte:
- Sozialbeiträge mit den kantonalen Ausgleichskassen
- Quellensteuer mit der kantonalen Steuerbehörde
- Sparbeiträge mit der Pensionskasse Valitas Compacta
- Versicherungsprämien mit der Baloise Versicherungen
Im Anschluss begleicht quitt alle entsprechenden Rechnungen dieser Institutionen, klärt potentielle Abweichungen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Persönlicher Kundensupport und praxisnahe Vorlagen
Bei Fragen oder Unklarheiten entscheiden Sie, wie Sie quitt kontaktieren möchten. Unser Kundenservice steht Ihnen von Montag bis Freitag per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 043 505 18 02 während den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auch im Helpcenter. In Ihrem persönlichen Kundenbereich finden Sie zusätzlich praktische Vorlagen rund um das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer, z. B. für Kündigungsschreiben, Zeugnis und Schlüsselquittung.
Unsere exklusiven Versicherungen
Krankentaggeldversicherung
Diese Versicherung übernimmt Ihre Pflicht zur Lohnfortzahlung und schützt Ihren Arbeitnehmer gegen Lohnausfälle bei Krankheit. Im Krankheitsfall wird nach einer Wartefrist von 30 Tagen, 80% des Lohnes während max. 2 Jahren bezahlt.
Was kostet diese Versicherung?
- Einmalige Servicegebühr: CHF 49.00 pro Kalenderjahr.
- zzgl. Versicherungsprämie von 2.34% vom abgerechneten Bruttolohn.
- Versicherungsprämie wird zu 50% vom Arbeitgeber gezahlt und zu 50% vom Arbeitnehmer.
Hausrats-Kasko
Diese Versicherung deckt alle Schäden am Hausrat, die Ihrer Haushaltshilfe während der Arbeitstätigkeit entstehen. Als Hausrat gelten bewegliche Gegenstände wie Möbel und elektronische Geräte (Gedankenstütze: Sachen, die bei einem Umzug mitgenommen werden). Treppen, Türen, Böden oder fest verankerte Möbel gelten als Gebäudebestandteile und sind nicht im im Schutz inbegriffen. Pro Ereignis werden die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung bis maximal CHF 3’000, höchstens jedoch der Neuwert, ersetzt. Der Selbstbehalt pro Schadenereignis liegt bei CHF 50.00.
Was kostet diese Versicherung?
- Einmalige Servicegebühr: CHF 19.00 pro Kalenderjahr.
- zzgl. Versicherungsprämie von 0.9% vom abgerechneten Bruttolohn.
Arbeitgeber Rechtsschutz
Diese Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zu CHF 100’000 pro Fall. Es gibt kein Mindeststreitwert, kein Selbstbehalt und keine Karenzfristen. Diese Versicherung wird pro Arbeitgeber abgeschlossen.
Was kostet diese Versicherung?
- Einmalige Versicherungsgebühr: CHF 35.00 pro Kalenderjahr.
- zzgl. einer Prämie von 0.6% vom abgerechneten Bruttolohn.