Private Pflegehilfe korrekt einstellen, versichern und abrechnen
Mit quitt ist Ihre private Pflegehilfe garantiert korrekt eingestellt. Wir kümmern uns um die AHV Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung Ihrer Pflegerin und unterstützen Sie bei Fragen zur Seniorenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
quitt beinhaltet alles, was private Arbeitgebende brauchen
So funktioniert quitt
Haushaltshilfe finden
Sie suchen eigenständig eine Haushaltshife Ihrer Wahl.
Bei quitt registrieren
Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.
Arbeitsvertrag erfassen
Erfassen Sie das Arbeitsverhältnis mit quitt’s praktischer Vertragsvorlage.
Freizeit geniessen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
Fairen Lohn zahlen
Bei quitt definieren Sie zusammen mit Ihrer privaten Arbeitskraft den Lohn. Beide Parteien haben jederzeit die Übersicht und volle Transparenz.
Die besten Argumente, sich für quitt zu entscheiden
Massgeschneidert
Auf Basis Ihrer Angaben weiss quitt, was Sie benötigen. Wir entscheiden für Sie bei welchen Behörden wir Sie anmelden und welche Sozialabgaben bei Ihrer Anstellung anfallen. Wir stellen sicher, dass Ihre Anstellung professionell und sozial gerecht geführt wird.
Gesetzeskonform
Kein Stress bei Gesetzesänderungen – quitt bleibt für Sie auf dem Laufenden. Jedes Jahr bringen wir alle Tarife von all unseren Partnern, Ausgleichskassen (SVA) und Behörden in allen Kantonen auf den neusten Stand.
Alles aus einer Hand
Statt mit vielen verschiedenen Behörden, kommunizieren Sie nur noch mit quitt oder loggen sich bequem in Ihren persönlichen Kundenbereich ein. Dort finden Sie neben praxisnahen Vorlagen alle Informationen und Dokumente rund um Ihre Anstellungen.
Lehnen Sie sich zurück
Wir übernehmen die gesamte Administration und kommunizieren mit allen Behörden: melden an, rechnen ab, bezahlen Ihre Rechnungen und unterstützen Sie in allen Belangen rund um Ihre Anstellung. Andere Anbieter sagen, was Sie zu tun haben, aber quitt tut es und Sie geniessen Ihre Freizeit!
Noch Fragen?
quitt hat drei Tarife: Start, Comfort und Flat. Welches Modell sich am besten für Sie eignet hängt davon ab, wie viele Stunden Ihre Haushaltshilfe im aktuellen Kalenderjahr für Sie arbeiten wird.
Für Betreuungsleistungen, die zur Bewältigung des Alltags dienen, gilt der Mindestlohn für hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Für Pflegetätigkeiten sind hingegen wesentlich höhere, branchenübliche Löhne zu zahlen. Durchschnittlich verdient ein „Pflegehelfer SRK“ in der Schweiz 4’221 Franken pro Monat.
Mehr Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie in unserem Helpcenter.
Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit den Lohn zu 100 Prozent weiter zu bezahlen und haben aber die Möglichkeit eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Weitere Informationen zum Thema Krankheit und Krankentaggeldversicherung finden Sie im Helpcenter unter dem Thema Krankentaggeldversicherung sowie in unserem Blog zu Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Naturalbezüge sind Lohnbestandteil und müssen entsprechend abgerechnet werden. Auf rückvergütete Spesen sind hingegen keine Abgaben zu bezahlen. Naturalbezüge und Spesen können Sie in Ihrem quitt. Konto ganz einfach eintragen, so dass sie korrekt verrechnet und ausbezahlt werden.
Ja, quitt kümmert sich um die Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung aller Haushaltshilfen. Dazu zählen Putzhilfen, Babysitter, Gärtner, Vollzeit-Nannies, Au-pairs und Pflegehilfen.
Ja, quitt bietet ihren Rundum-Service in der ganzen Schweiz an. Den Service gibt es ausserdem auf Deutsch, Französisch und Englisch.
Nein, quitt kümmert sich nur um Anstellungs- und Abrechnungsformalitäten sowie um die Administration von Grenzgängern und der Quellensteuer.
Ja, das ist möglich. Wir bitten Sie, nach Erfassung des Arbeitnehmers und Erstellung des Arbeitsvertrags eine kurze E-Mail an support@quitt.ch zu schicken, mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um ein Familienmitglied handelt. Dies ist relevant für die korrekte Auswahl des Abrechnungsverfahrens bei den Ausgleichskassen. Für Familienmitglieder steht ausschliesslich das ordentliche Abrechnungsverfahren zur Verfügung.
Ja, dies ist möglich. Wichtig ist jedoch, dass bei der Registrierung für den quitt.Service zunächst die Daten der zu betreuenden Person als Arbeitgeber erfasst werden. Somit wird sicher gestellt, dass diese Person Vollmachtgeber gegenüber quitt ist und wir in seinem/ihrem Namen mit allen Behörden abrechnen können. Im Anschluss an die Registrierung des Arbeitgebers können Sie die Daten eines Repräsentanten erfassen. Jegliche Kommunikation wird danach über den Repräsentanten laufen.
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