AHV, IV, EO, ALV, FAK und VK: Diese Abkürzungen sollten Sie kennen

  • Überarbeitet:
  • Merve Yildirim

AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung, 8.7% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst teilweise ersetzen soll.

IV = Invalidenversicherung, 1.4% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern soll, wenn Arbeitnehmende invalid werden.

EO = Erwerbsersatzordnung, 0,45% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die den Erwerbsausfall, der durch Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz sowie durch Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Betreuungsurlaub entsteht, teilweise ersetzen soll.

ALV = Arbeitslosenversicherung, 2.2% des Bruttolohns: Sozialversicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

FAK = Familienausgleichskasse, Beiträge kantonal unterschiedlich: Zahlt Familienzulagen, die die Kosten, die durch den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgleichen soll.

VK = Verwaltungskosten, Beiträge kantonal unterschiedlich: Ausgleichskassen erheben einen Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge, um ihre Verwaltungskosten zu decken.

Die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Die Beiträge zur FAK und Verwaltungskosten trägt ausschliesslich der Arbeitgeber.

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