Spitex: Das sind die Unterschiede zwischen Betreuung und Pflege

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Betreuung und Pflege von Menschen zu Hause sind Leistungen, die unterschiedlich finanziert werden: Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt bei der spitalexternen Pflege und Unterstützung zu Hause («Spitex») nur ärztlich verordnete, pflegerische Leistungen. quitt. zeigt, welche Spitex-Leistungen Sie in der Regel selber übernehmen müssen.

Darum geht’s

  • Die nicht geschützte Abkürzung «Spitex» steht für «Spital externe Hilfe und Pflege.»
  • Ein wichtiger Unterschied zwischen Betreuung und Pflege zu Hause betrifft deren Kostenübernahme: Krankenkassen müssen in der Grundversicherung die ärztlich angeordneten Pflegeleistungen zu Hause übernehmen. Der Leistungskatalog ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.
  • Unter Betreuung versteht man alle nicht-pflegerischen Leistungen, die eine soziale, unterstützende oder administrative Aufgabe erfüllen. Diese Kosten werden von der Krankenkassen-Grundversicherung nicht übernommen.
  • Gewisse Betreuungsaufgaben können durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen sind ebenfalls vom Klienten/Patienten selber zu bezahlen, ausser bei denjenigen, die eine entsprechende Zusatzversicherung haben. In diesem Fall wird ein Teil der Hauswirtschaftsleistungen bezahlt. Gemeinden entrichten teilweise Zuschüsse.

Private und gemeinnützige Spitex-Organisationen

Eine repräsentative Umfrage des Betreuungsdienstleisters «Home Instead Seniorenbetreuung» zeigt: Mehr als 90 Prozent der befragten Senioren und ihrer Angehörigen wünschen, dass sie auch bei Hilfs- und Pflegebedarf weiter zu Hause leben können. In der Schweiz ermöglichen private und gemeinnützige Spitex-Organisationen mit ihren Dienstleistungen das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen. Die Abkürzung Spitex steht für «spitalexterne Hilfe und Pflege» und ist in der Schweiz die allgemeine Bezeichnung für die ambulante Pflege und Unterstützung zu Hause.

Von 100 Personen ab 80 Jahren erhalten 29 Pflege zu Hause

Gemäss Bundesamt für Statistik liessen sich in der Schweiz per Ende 2019 395’000 Personen von Spitex-Organisationen zu Hause unterstützen. Sie übernehmen die Kranken- und Gesundheitspflege zu Hause, die Unterstützung im Haushalt, soziale Beratung und Begleitung. Rund 5 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung nehmen Spitex-Dienste in Anspruch. Von 100 Personen ab 80 Jahren hielten sich Ende 2019 nur 15 in einem Alters- und Pflegeheim auf. 29 Personen erhielten Pflege und Unterstützung zu Hause.

Arzt muss Bedarf feststellen und häusliche Pflegeversorgung anordnen

Die Dienstleistungen von Spitex-Organisationen können von allen Bürgern der Schweiz in Anspruch genommen werden, die zu Hause Pflege und Unterstützung benötigen. Spitex können Sie zum Beispiel bei körperlichen und psychischen Krankheiten, bei Altersbeschwerden, nach Unfällen, nach einer Geburt oder bei Schwangerschaftskomplikationen anfordern. Die Voraussetzung: Ein Arzt bestätigt den Bedarf und ordnet die häusliche Pflege an. Wichtig zu wissen: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der «Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV)» festgehalten sind.

Krankenkassen übernehmen nicht alle Pflegeleistungen

Krankenkassen müssen die allgemeine Grundpflege bei Personen übernehmen, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen wie «Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen oder die Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken» und so weiter. Diese Leistungen müssen durch qualifiziertes Pflegepersonal vorgenommen werden. Das heisst, ihr Berufsabschluss muss in der Schweiz anerkannt sein. Keine dieser Tätigkeiten darf von einer Betreuungsperson ausgeführt werden, wenn ihre Arbeitgeberin keine Spitex-Bewilligung besitzt. Gut in Bezug auf die Kosten zu wissen: Auf den Nutzer von Spitex-Diensten entfallen 10 Prozent Selbstbehalt zuzüglich einer Patientenbeteiligung, die von Kanton zu Kanton variiert.

 

Unterschiedliche Stundenansätze

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet unterschiedliche Stundenansätze für die Grundpflege, Untersuchung und Behandlung sowie Abklärung, Beratung und Koordination. Pro Einsatz werden gemäss Spitex Schweiz minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten auf 5 Minuten abgerechnet. Die Pflegebedürftigen bezahlen je nach Kanton/Gemeinde eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag resp. CHF 5613.70 pro Jahr.

Nicht alle Dienstleistungen werden subventioniert

Diese Kosten fallen zusätzlich zum normalen 10 Prozent Selbstbehalt und der Franchise an. Gemäss Bundesamt für Statistik werden 79 Prozent aller Spitex-Klientinnen und -Klienten durch gemeinnützige Spitex-Organisationen versorgt. Achtung: Neben gemeinnützigen Spitex-Organisationen existieren auch private, gewinnorientierte Spitex-Anbieter. Auch diese können Pflegebedürftige jederzeit in Anspruch nehmen. Allerdings werden hier nicht alle Dienstleistungen subventioniert und es können höhere Kosten anfallen.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen abklären

Die Spitex-Kosten in der Schweiz werden gemäss Spitex Schweiz zu 46 Prozent durch Kantone und Gemeinden finanziert. Falls Sie Ergänzungsleistungen erhalten, bezahlt die Gemeinde gemäss dem Verband oft einen Teil der Kosten für die Hauswirtschaftshilfe. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Etwa drei Viertel der Spitex-Leistungen sind gemäss Bundesamt für Statistik Arbeiten in der Pflege, der Rest sind Hilfeleistungen im Haushalt. Die Rede ist von «Hauswirtschaftlichen Leistungen». Solche Dienste muss man grundsätzlich selber finanzieren, wobei sich die Höhe der Kosten in gewissen Fällen durch Unterstützungsbeiträge und eine entsprechende Krankenkassen-Zusatzversicherung – etwa für hauswirtschaftliche Tätigkeiten – senken lässt. Bei der überwiegenden Mehrheit der Seniorinnen und Senioren reicht gemäss einer Untersuchung des Bundesamts für Statistik eine Betreuung von etwa vier Stunden pro Woche aus, damit sie in ihrem Zuhause gut zurechtkommen. Häufig bringt eine Haushaltshilfe für die Reinigung oder das Kochen bereits wertvolle Entlastung. Wer eine Reinigungskraft in seiner Nähe sucht, findet bei quitt. online und kostenlos erfahrene Personen.

Private Pflegeversicherungen fürs Alter lohnen sich meist nicht

Auch gut zu wissen: Pflegeversicherungen fürs Alter sind teuer und eine finanzielle Unterstützung gibt es zum Teil erst nach zwei Jahren Pflegebedürftigkeit. Laut Bundesamt für Statistik beträgt die Aufenthaltsdauer in Alters- und Pflegeheimen im Durchschnitt 881 Tage. Zieht man die übliche Wartefrist bei Pflegeversicherungen von 730 Tagen ab, bleiben noch 151 Tage für Leistungen der Versicherung – eine kurze Zeit.

Option: Die Beschäftigung einer Pflegeperson oder Haushaltshilfe

Private Arrangements mit in- oder ausländischen Pflegepersonen sind für Privatpersonen vergleichsweise kostengünstig. Der Grund: In der Schweiz ist Betreuungsarbeit nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Wer auf eigene Faust eine Pflegekraft zu Hause anstellen möchte, kann dies nach eigenen Vertragsbedingungen tun. Verschiedene Agenturen bieten auch die Vermittlung ausländischer Pflegekräfte an. Der Betreuungsperson sollte ein eigenes, separates Zimmer mit Zugang zu WC/Dusche oder Bad zur Verfügung stehen.

Arbeitgeber muss Pflegekraft versichern und Sozialversicherungen abrechnen

Wichtig zu wissen: Wer eine Pflegekraft selber einstellt, wird automatisch zum Arbeitgeber und sollte alle Rechte und Pflichten kennen. So muss ein Arbeitgeber für seine Pflegekraft obligatorische Versicherungen abschliessen, Lohnabrechnungen und Lohnausweise erstellen und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Soll die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligen, müssen die Pflegeleistungen vom Arzt angeordnet werden und die Pflegefachperson muss ein von der Schweiz anerkanntes Diplom und ihr Arbeitgeber eine Zulassung vorweisen können. Wer eine Person nur für hauswirtschaftliche Tätigkeiten anstellt, die zur Bewältigung des Alltags dienen, muss ab einer durchschnittlichen Stundenzahl von 5 Stunden pro Woche den Mindestlohn für hauswirtschaftliche Tätigkeiten beachten.

Private Pflegehilfe korrekt einstellen und abrechnen

Mit quitt. ist Ihre private Pflege- und Haushaltshilfe garantiert korrekt eingestellt und versichert. Das quitt.-Team kümmert sich für Sie um die AHV-Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung Ihres Hilfspersonals. Wir unterstützen Sie auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seniorenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung zu Hause.

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