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Welche Melde- und Bewilligungspflicht muss ich für meine ausländische Haushaltshilfe beachten?

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Eine ausländische Haushaltshilfe aus einem der 27 EU- oder einem der vier EFTA-Staaten darf grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Um in der Schweiz erwerbstätig zu sein, ist aus diesen Ländern keine Arbeitserlaubnis notwendig. Um in der Schweiz bleiben zu dürfen, benötigen ausländische Haushaltshilfen allerdings eine Aufenthaltserlaubnis und ein Arbeitsvertrag. 

Die Art der Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz orientiert sich an der Dauer des Arbeitsvertrags. Besteht ein unbefristeter oder mindestens ein Jahr gültiger Schweizer Arbeitsvertrag, erteilen die Behörden eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre (B-Ausweis). Befristete Arbeitsverträge für mehr als 3 Monate, aber weniger als ein Jahr, erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Ausweis L, Kurzaufenthalter). Eine Person mit einem Vertrag von maximal 90 Tagen im Kalenderjahr benötigt keine Aufenthaltserlaubnis. Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit der ausländischen Person aber der kantonalen Arbeitsmarktbehörde melden – spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn.

Ausländische Haushaltshilfe: Eine Aufenthaltserlaubnis ist in der ganzen Schweiz gültig

Ausländische Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde mit folgenden Unterlagen anmelden: gültiger Pass, Schweizer Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Krankenversicherungsnachweis. Grundsätzlich müssen sich alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsaufnahme der obligatorischen Grundversicherung bei einer Krankenversicherung anschliessen.

Für Bürger aus Kroatien oder einem Nicht-EU bzw. EFTA-Staat wird für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingend eine Arbeitsbewilligung benötigt.  Bei diesen Staatsangehörigen gilt der Inländervorrang und es gibt eine jährliche Höchstzahl an Bewilligungen (Kontingente). Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, muss ein offizielles – sehr aufwendiges – Gesuch bei dem zuständigen Amt für Arbeitsbewilligung eingereicht werden. quitt. unterstützt Sie nicht bei der Beantragung einer Arbeitsbewilligung für eine ausländische Haushaltshilfe.

Diese Länder sind Mitglieder der EU oder EFTA

Zu den EU-27 Staaten zählen:  Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern. Zu den EFTA-Staaten zählen: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz.

 

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