AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung, 8.7% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst teilweise…
Kann meine Putzfrau die AHV selber abrechnen?
Eine Putzfrau, die behauptet, sie rechne die AHV selbständig ab, arbeitet in der Regel illegal. Ein Arbeitgeber sollte von der Putzkraft zum Selbstschutz eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse einfordern zur Kontrolle der angeblichen Selbständigkeit. Rechnet weder die Haushaltshilfe noch ihr Arbeitgeber AHV-Beiträge ab, machen sich beide Parteien strafbar.
Definition «selbständig erwerbende Person»
Als „selbständig erwerbend“ stufen AHV-Ausgleichskassen Personen ein, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten. Sie sind zudem in unabhängiger Stellung tätig und tragen das wirtschaftliche Risiko selbst. Selbständig erwerbende Personen werden von den AHV-Ausgleichskassen auf ihre Selbständigkeit geprüft und beurteilt. Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne immer als normale Erwerbstätigkeit. Es gibt somit aus Sicht der AHV-Ausgleichskassen keine „selbständig erwerbenden Putzfrauen“.
Was wären die theoretischen Auswirkungen auf den Lohn und die Sozialabgaben?
Ob die Haushaltshilfe schlussendlich tatsächlich selbst Sozialversicherungsbeiträge abrechnet oder via Hausdienstarbeitgeber angestellt ist, muss auf den Lohn keine Auswirkungen haben. Die Selbständigkeit würde aber voraussetzen, dass die Reinigungskraft ein eigenes Auto hat und sicherlich immer ihre eigenen Putzmittel und Hilfsmittel (Staubsauger, Besen, Bügeleisen usw.) zur Arbeit mitnimmt – analog einer Reinigungsfirma. Sie hat zudem auch mehrere Auftraggeber. Die Reinigungskraft würde im Falle einer selbständig erwerbenden Tätigkeit die Gesamtkosten ihrer Arbeit jeweils in Rechnung stellen.
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