Private Kinderbetreuer können auch mit dem quitt. Service angestellt werden.

Die Angebote der privaten Kinderbetreuung vorgestellt

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Es ist keine Seltenheit, dass beide Elternteile arbeiten und die Kinder ausserfamiliär betreut werden. Mit der steigenden Nachfrage nach externer Kinderbetreuung, stieg zugleich das Betreuungsangebot in den letzten Jahren kontinuierlich. Unsere Gastbloggerin, Szasa Schaefer vom NannyVerein Schweiz, beschreibt woran sich Eltern bei der Wahl einer geeigneten privaten Kinderbetreuung orientieren können und welche Löhne angemessen sind.

Ein Gastbeitrag von Szasa Schaefer, NannyVerein Schweiz

Allein in der privaten Kinderbetreuung sehen sich Eltern heute mit verschiedenen individuellen Betreuungsformen konfrontiert. Die Vielfalt der Begrifflichkeiten dieser Angebote führt nicht selten zur Verwirrung. Ausserdem divergieren die Lohnvorstellungen unterschiedlicher Anbieter in hohem Masse. Umso mehr interessiert, woran sich Eltern bei der Wahl einer geeigneten Betreuung für ihre Kinder orientieren können? Welcher Lohn ist dabei für die jeweilige Kinderbetreuung angebracht? Unser Partner, der NannyVerein Schweiz, hat für die vier gängigsten Begriffe der privaten Kinderbetreuung Definitionen formuliert und gängige Lohnempfehlungen verglichen. Die Lohnniveaus lassen sich aus den entsprechend unterschiedlichen Arbeitssituationen ableiten.

Private Kinderbetreuung im Überblick

Tagesmutter

Die Tagesmutter betreut bis zu 5 Kinder in ihrem eigenen Zuhause. Bei dieser Betreuungsform werden die Tageskinder in den Familienalltag integriert. Kinder haben im Umfeld dieser «Grossfamilie» viele Möglichkeiten sich soziale Kompetenzen auf natürliche Weise anzueignen. Dabei kann die Tagesmutter auf individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern flexibel eingehen. Die Tagesmutter qualifiziert sich durch regelmässige Weiterbildungen, wobei für die Betreuung von Säuglingen ein zusätzlicher Kurs üblich ist.

CHF 13.75/h Bis 24 Monate alt
CHF 11/h Ab 25 Monate alt

(Quelle: GfZ Zürich)

Babysitter

Die Aufgabe eines Babysitters besteht darin, sich stundenweise um Babies und Kleinkinder zu kümmern, während die Eltern ausser Haus sind. Besonders beliebt ist dieser Job unter SchülerInnen und Studierenden, die auf diese Weise etwas Sackgeld verdienen. Charakteristisch für die Einsätze ist, dass sie oft nur kurzfristig und sporadisch ohne jegliche erzieherische Verantwortung ausgeführt werden. Empfehlenswert ist dafür ein Babysitterkurs, der den Teilnehmenden Grundlagen der Kinderbetreuung vermittelt oder zumindest ein Nothelferkurs für mögliche Hilfeleistungen in Notsituationen. Babysitten ist ab 13 Jahren gesetzlich erlaubt, für Jugendliche unter 13 Jahren ist jegliche Form von Arbeit untersagt.

CHF  8-10/h Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren 
CHF 11-18/h Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren

(Quelle: Schweizerisches Rotes Kreuz)

Au-pair

Als Au-Pair werden Jugendliche bezeichnet, die gegen Verpflegung, Unterkunft und einen Barlohn bei einer Gastfamilie im In- oder Ausland* tätig sind. Kantonal sind die Auflagen diesbezüglich jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich wollen Au-pairs ihre Sprachkenntnisse verbessern und die kulturellen Besonderheiten des Gastlandes bzw. der Gastregion kennenlernen. Die Aufgaben eines Au-Pairs liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung. Handelt es sich um sehr junge Au-pairs, sind sie als Lernende – vergleichbar mit Praktikanten – zu betrachten. In diesem Fall betreuen diese jungen Erwachsene die Kinder zusammen mit den Eltern und dürfen nicht für längere Zeit (mehr als zwei Stunden, z.B. zum Einkaufen) mit den Kindern alleine gelassen werden.

*Es gibt zunehmend mehr ausgebildete Kinderbetreuer/-innen, welche die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit im Ausland Erfahrungen zu sammeln – sog. Live-In-Nannys. Mehr Infos zur korrekten Anstellung von Au-Pairs finden Sie zudem auf unserem Blog «Au-pair anstellen in der Schweiz – Was gibt es zu beachten?».

Nanny

Die Nanny – auch Kindermädchen, Kinderfrau oder Kinderbetreuerin genannt – betreut die Kinder in der Familie. Zusammen mit den Eltern vereinbart sie die Richtlinien ihrer Betreuungsaufgabe. Die Nanny gestaltet den Tag mit den zu betreuenden Kindern selbstständig und ist zuständig für das Wohlergehen und die Erziehung der Kinder. Dabei erledigt sie auch kleinere Hausarbeiten, die in Zusammenhang mit den Kindern anfallen. Das Betreuungsverhältnis Nanny-Kind wird oft längerfristig und in regelmässigen Abständen gepflegt. Eine qualifizierte Nanny hat einen Lehrgang Nanny SRK, eine Ausbildung zur Fachfrau Betreuung, Kindergärtnerin oder Kinderkrankenschwester absolviert. Ausserdem bringt sie abhängig vom Alter und Ausbildung bereits Berufserfahrung und -kenntnisse im Bereich der Kinderbetreuung mit.

Wissenswertes zu Lohn und Spesen

Der NannyVerein Schweiz hat die Lohnempfehlungen verschiedener Vermittlungsstellen des Grossraums Zürich und der Kibe Suisse/Savoirsocial verglichen. Nachfolgend finden Sie viele nützliche Informationen und detaillierte Angaben zu Lohn, Nachtpauschale und Spesen zum Gratis-Download. Die aufgeführten Werte sollen als Richtlinien verstanden werden, wobei regionale Schwankungen zusätzlich möglich sind.

Jetzt Informationsdokument zu Lohn, Nachtpauschale und Spesen gratis herunterladen.

Bemerkung: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird bei den individuellen Betreuungsformen der Einfachheit halber nur die weibliche Form verwendet. Die männliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

 

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