quitt. wie versichere ich meine Haushaltshilfe richtig?

Muss ich meine Haushaltshilfe versichern?

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Ja! Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz gemäss Unfallversicherungsgesetzt (UVG) durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Arbeitnehmende, die mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind, müssen zusätzlich gegen Freizeitunfälle versichert werden (Nichtberufsunfallversicherung – NBU).

Die Versicherungsprämie für den Berufsunfall trägt der Arbeitgeber. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung muss der Arbeitnehmende zahlen. Diese Prämien müssen Arbeitgebende im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen.

quitt. schliesst für alle Kunden automatisch die obligatorische Unfallversicherung als Einzelpolice bei der Baloise Versicherungen AG ab. Die Versicherungsprämien werden im Rahmen der Lohnabrechnungen verrechnet und entsprechend ausgewiesen.

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