Ein Au-pair in der Schweiz anstellen: Das müssen Sie beachten

  • Überarbeitet:
  • Damjan Schmid

Au-pairs entlasten Familien im oft stressigen Alltag und fördern den kulturellen Austausch. Wir erklären, welche Voraussetzungen ein Au-pair in der Schweiz erfüllen muss und was es bei der Anstellung zu beachten gilt.

Darum gehts

  • Au-pairs müssen in der Schweiz bei den Behörden angemeldet und korrekt angestellt und versichert werden.
  • Au-pairs erhalten in der Regel Kost und Logis und einen bescheidenen Lohn.
  • Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) muss von der Gastfamilie abgeschlossen werden.

Als Au-pair gelten junge Menschen, die ins Ausland gehen, um im Haushalt und der Kinderbetreuung einer Gastfamilie mitzuhelfen. Sie erhalten dafür Unterkunft, Verpflegung und einen bescheidenden Lohn. Die europäische Au-pair Konvention sieht den Besuch einer Sprachschule während des Aufenthalts im Gastland vor. Den Au-pair-Angestellten ist genügend Zeit für Bildung und das Kennenlernen von Land und Leuten einzuräumen. Sie sollen am Leben der Gastfamilien teilnehmen können.

Anforderungen an Au-pair-Angestellte in der Schweiz

Eine gute Voraussetzung ist es, wenn Au-pairs Erfahrung und Praxis im Babysitting oder bei der Betreuung von Geschwistern haben oder in einer Jugendorganisation tätig sind. Das Mindest- und Höchstalter für ein Au-pair ist in der Schweiz von Kanton zu Kanton verschieden. Grundsätzlich gilt: Au-pairs aus EU- und Efta-Staaten dürfen schon mit 17 Jahren und bis zum Alter von 30 Jahren in der Schweiz einen Weiterbildungsaufenthalt beantragen. Angehörige von Drittstatten müssen mindestens 18 Jahre und maximal 25 Jahre alt sein. Für die ganze Schweiz gilt: Eine Gastfamilie muss dem Au-Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. In der Schweiz darf ein Au-pair zwischen 30 Stunden bis maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höchststundenzahl variiert je nach Kanton.

In der Regel arbeiten Au-pairs 12 Monate bei einer Schweizer Gastfamilie. Au-pairs aus EU/Efta-Ländern erhalten für diesen Zeitraum eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten können ihren Aufenthalt auf maximal 24 Monate verlängern. Jede Familie in der Schweiz kann ein Au-pair anstellen. Die Bedingung: Mindestens eines der Kinder muss unter 16 Jahre alt sein.

Müssen Au-pairs in der Schweiz versichert und bei der AHV angemeldet werden?

Au-pairs in der Schweiz müssen korrekt angemeldet und legal angestellt werden. Sie sind rechtlich betrachtet normale Arbeitnehmende. Sie erhalten für ihre Arbeiten in der Kinderbetreuung und im Haushalt ja auch einen Lohn. Au-pairs sind daher auch AHV-beitragspflichtig.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) muss von der Gastfamilie bzw. dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Auch eine Krankentaggeldversicherung und eine Wohnungs-Kasko sind empfehlenswert. Die Quellensteuer, die Arbeitnehmerbeiträge für AHV / IV / EO / ALV, die Hälfte der Prämie für die Krankentaggeldversicherung und die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) werden vom Lohn abgezogen. Au-pairs sind jedoch nicht immer dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer (NAV) unterstellt. Von Kanton zu Kanton gelten unterschiedliche Regelungen.

Was ist ein fairer Lohn für ein Au-pair in der Schweiz?

Die Gastfamilie hat für die Verpflegung und ein Zimmer aufzukommen. In der Schweiz redet man hier von Kost und Logis. Das sind Naturalbezüge und Lohnbestandteile. Sie werden in der Schweiz bei voller Kost und Logis pauschal mit 990 Franken berechnet. Zusätzlich wird ein Barlohn ausgezahlt. Im Kanton Zürich wird beispielsweise empfohlen, zwischen 700 bis 800 Franken pro Monat auszubezahlen. Die Gesamtlohnsumme (brutto) des Au-pairs vor den Sozialversicherungs-Abzügen sollte somit zwischen 1700 bis 1800 Franken liegen. Au-pairs ab dem 1. Januar nach Erreichen des 17 Lebensjahrs sind Pensionskassen-pflichtig. Die Mindestlöhne für Au-pairs sind kantonal geregelt.

Was gilt es weiter zu beachten?

Au-pairs wohnen unter dem gleichen Dach wie die Familie. Es ist daher sinnvoll, sich bei der Wahl der richtigen Person genügend Zeit zu nehmen. Vor einer Anstellung sollten auch klare Abmachungen getroffen werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie, Kinder und des Au-pairs. Zum Beispiel um sicherzustellen, dass die Privatsphäre aller Beteiligten sichergestellt ist.

Kulturelle Unterschiede beachten

Auch sollten Gastfamilien allfällige kulturelle Unterschiede zwischen Au-pair und Familie beachten. Eine Person aus einem anderen Land, einer anderen Kultur, aus einem anderen Sprachraum, braucht eventuell viel Anpassungszeit. Genau wie auch die Gastfamilie! Ebenfalls wichtig: Ein Au-pair hilft nicht nur bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mit, sondern ist auch Gast. Damit das Familienleben mit dem Au-pair harmonisch verläuft, gilt es auch ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

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