Nein. Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt…
AHV, IV, EO, ALV, FAK und VK: Diese Abkürzungen sollten Sie kennen
AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung, 8.7% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst teilweise ersetzen soll.
IV = Invalidenversicherung, 1.4% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern soll, wenn Arbeitnehmende invalid werden.
EO = Erwerbsersatzordnung, 0,45% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die den Erwerbsausfall, der durch Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz sowie durch Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Betreuungsurlaub entsteht, teilweise ersetzen soll.
ALV = Arbeitslosenversicherung, 2.2% des Bruttolohns: Sozialversicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
FAK = Familienausgleichskasse, Beiträge kantonal unterschiedlich: Zahlt Familienzulagen, die die Kosten, die durch den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgleichen soll.
VK = Verwaltungskosten, Beiträge kantonal unterschiedlich: Ausgleichskassen erheben einen Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge, um ihre Verwaltungskosten zu decken.
Die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Die Beiträge zur FAK und Verwaltungskosten trägt ausschliesslich der Arbeitgeber.