Gemäss Art. 329a im Schweizer Obligationenrecht (OR) haben Arbeitnehmende einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmende bis…
Kurz erklärt – Mutterschaftsentschädigung
Frauen haben nach dem Obligationenrecht Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen (98 Tagen) ab dem Tag der Geburt. Diese beträgt 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate, höchstens aber CHF 196 pro Tag. Die Entschädigung ist sozialversicherungspflichtig und die Kosten dafür trägt die Ausgleichskasse.
Diese Voraussetzungen müssen von der Mutter erfüllt werden:
- Die Mutter muss während 9 Monaten vor der Geburt des Kindes Sozialbeiträge in die AHV eingezahlt haben
- Mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben
- Zum Zeitpunkt der Geburt ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorweisen können
Das Anmeldeformular zur Mutterschaftsentschädigung wird durch den Arbeitgeber ausgefüllt. Sind Fragen offen bezüglich Ausfüllens der Anmeldung, steht quitt. Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier Sie können das Anmeldeformular zur Mutterschaftsentschädigung downloaden.
Wie kann eine Mutterschaftsentschädigung geltend gemacht werden?
Die Mutterschaftsentschädigung muss beantragt werden, es erfolgt keine automatische Auszahlung.
Hat die Arbeitnehmerin mehrere Arbeitgeber, muss die Anmeldung über den Hauptarbeitgeber erfolgen mit den entsprechenden Ergänzungsblätter der jeweiligen Nebenarbeitgebern.
Sind Sie Haupt- oder Nebenarbeitgeber?
Der Hauptarbeitgeber füllt das Formular zur Beantragung der Mutterschaftsentschädigung vorab aus. Sobald das Kind geboren ist, schickt der Arbeitgeber das Formular an die Arbeitnehmerin zur Komplettierung (zwingend wird eine Kopie des Geburtsscheins des Kindes benötigt). Das Formular wird von der Arbeitnehmerin direkt an quitt. zugestellt.
Sind Sie nur Nebenarbeitgeber, so füllen Sie lediglich das sogenannte Ergänzungsblatt aus und stellen es Ihrer Arbeitnehmerin zu. Die Arbeitnehmerin komplettiert die Unterlagen und kann diese direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen. Hier können Sie das Ergänzungsblatt downloaden.
Was passiert im Krankheitsfall vor der Niederkunft?
Wird die Arbeitnehmerin vor Niederkunft krank (Schwangerschaftsbeschwerden), gilt die Lohnfortzahlungspflicht. Weitere Informationen können Sie auch auf unserem Blogbeitrag entnehmen.
Wer bezahlt die Entschädigung?
Sind Sie Hauptarbeitgeber zahlen Sie den 80% Lohn während der 14-wöchigen Periode an Ihre Arbeitnehmerin weiterhin aus. Sie erhalten eine Gutschrift in Höhe der Mutterschaftsentschädigung von der zuständigen Ausgleichskasse auf Ihr
quitt.Konto gutgeschrieben. quitt. kümmert sich um diese Gutschrift von seitens der Ausgleichskasse.
Sind Sie Nebenarbeitgeber erhält die Arbeitnehmerin die Mutterschaftsentschädigung direkt ausbezahlt.
Ist meine Haushaltshilfe weiterhin unfallversichert?
Ja, die Unfallversicherung ist auch während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt aber nur bis 30 Tage nach dem unbezahlten Urlaub. Nach dieser Zeit wird eine Abredeversicherung für die Mutter empfohlen, um in der verlängerten Babypause ausreichend versichert zu sein.
Kann ich einer Mutter kündigen?
Solange die Arbeitnehmerin schwanger und im Mutterschaftsurlaub ist, besteht ein Kündigungsschutz.
Sollten Sie noch weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie dafür gerne die Kommentarfunktion nutzen oder direkt unseren Support kontaktieren.