Gemäss Art. 329a im Schweizer Obligationenrecht (OR) haben Arbeitnehmende einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmende bis…
Arbeitsvertrag für die eigene Putzfrau: Das gehört hinein!
Ohne Arbeitsvertrag bleiben wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses undefiniert. Wir sagen, welche Punkte unbedingt in einem Arbeitsvertrag für die Putzfrau stehen müssen. Wir zeigen auch, warum der Arbeitsvertrag lediglich der erste von vielen wichtigen Schritten bei der Anstellung von Putzfrauen im Privathaushalt ist.
Sobald die passende Putzhilfe für das Eigenheim gefunden ist, gilt es, das anstehende Arbeitsverhältnis schriftlich festzuhalten. Doch einen korrekten Arbeitsvertrag zu erstellen ist für Privatpersonen keine einfache Aufgabe. Welche gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerbeiträge muss ich vom Lohn abziehen? Wie genau funktioniert das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie hoch ist die Ferienentschädigung?
Die Erstellung eines Arbeitsvertrags ist ohne Zweifel mit viel Arbeit und Fachwissen verbunden. quitt. bietet hier eine bequeme Lösung: Der Arbeitsvertrag für Ihre Putzfrau wird vollkommen automatisch erstellt, inklusive aller Versicherungen, Lohnabzüge und Co. Denn eines dürfte Ihnen bereits jetzt schon klar geworden sein: Der Arbeitsvertrag ist nur der erste Schritt bei der Anstellung einer Putzfrau. Als nächstes folgt die Anmeldung als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse, der Abschluss der obgliatorischen Unfallversicherung, die Lohnabrechnung, Krankentaggeldversicherung und vieles mehr. quitt. übernimmt für Sie alle administrativen Arbeitgeberpflichten und berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Das muss unbedingt in einen Arbeitsvertrag für die Putzfrau rein
- Name des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- Auflistung der Aufgaben des Arbeitnehmers
- Der Arbeitsantritt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Wie hoch ist das Arbeitspensum? Angabe in Wochenstunden
- Wo ist der Arbeitsort?
- Länge der Probezeit und der Kündigungsfrist
- Angabe und Zusammensetzung des Bruttolohns, mit Grundlohn, Ferienentschädigung und gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerbeiträgen wie AHV, IV, EO und ALV, sowie NBU und Quellensteuer gemäss BGSA
- Die Regelung der Lohnfortzahlung
- Wie viel Tage oder Wochen Ferien im Jahr?
- Werden Überstunden ausbezahlt? Wenn ja, nach welcher Regelung?
- Auflistung aller Versicherungen des Arbeitnehmers, z.B. Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung
- Hinweis auf die Geltung von kantonalen Normalarbeitsverträgen und des schweizerischen Obligationenrechts
- Unterschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Wenn Sie diese wesentlichen Punkte in dem Arbeitsvertrag für Ihre Putzfrau berücksichtigen, wird Ihnen der erste Schritt beim Abschluss des neuen Arbeitsverhältnisses mehr als gelingen. Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie sich jederzeit bei unserem Support melden.
Comments (2)
Comments are closed.
Smart Communications
Dem Artikel kann ich nur zustimmen. Ich habe mit meiner Putzfrau über die Putzfrauenvermittlung auch einen Vertrag ausgehandelt.