quitt erledigt die Lohnabrechnung von über 20'000 Haushaltshilfen in der Schweiz und kennt daher den durchschnittlichen Stundenlohn, den Frau und…
Meine Haushaltshilfe hat keine AHV-Nummer – ist das ein Problem?
Nein. Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt. Wenn der Name geändert hat – z. B. nach Heirat oder Scheidung – oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
Die AHV-Nummer steht immer auch auf der Versicherungskarte der Krankenversicherung – die Beantragung eines eigenen AHV-Versicherungsausweis ist daher in der Regel nicht notwendig.
Besitzt Ihre Haushaltshilfe keine schweizerische Krankenversicherungskarte (wie bspw. bei Grenzgängern oder Zuzug aus dem Ausland), kann eine Versicherungsausweis bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.
Der Anmeldung ist die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen. Besteht ein Arbeitsverhältnis, wird die Anmeldung in der Regel über den Arbeitgeber eingereicht.
Als quitt-Kunde übernimmt quitt für Sie – wenn notwendig – die Beantragung einer AHV-Nummer für Ihre Haushaltshilfe.