Für Eltern ist es wichtig, eine vertrauenswürdige Kinderbetreuung zu finden. Wer eine solche Person bereits gefunden hat, sollte sie auch…
Au-pair in der Schweiz einstellen: Das gilt es zu beachten
Au-pairs entlasten Familien im oft stressigen Alltag und fördern den kulturellen Austausch. Ein Au-pair in der Schweiz einstellen, ist nicht einfach: Diese Punkte sollten Sie beachten.
Darum geht’s
- Au-pairs müssen in der Schweiz bei den Behörden angemeldet sowie korrekt angestellt und versichert werden.
- Au-pairs erhalten in der Regel Kost und Logis und einen bescheidenen Lohn.
- Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) muss von der Gastfamilie abgeschlossen werden.
Als Au-pair gelten junge Menschen, die ins Ausland gehen, um im Haushalt und in der Kinderbetreuung einer Gastfamilie mitzuhelfen. Sie erhalten dafür Unterkunft, Verpflegung und einen bescheidenden Lohn. Die europäische Au-pair Konvention sieht den Besuch einer Sprachschule während des Aufenthalts im Gastland vor. Den Au-pair-Angestellten ist genügend Zeit für Bildung und das Kennenlernen von Land und Leuten einzuräumen. Sie sollen am Leben der Gastfamilien teilnehmen können. Wir zeigen Ihnen, wie man ein Au-Pair findet und korrekt anstellt.
Anforderungen an Au-pair-Angestellte in der Schweiz
Eine gute Voraussetzung ist es, wenn Au-pairs Erfahrung und Praxis im Babysitting oder bei der Betreuung von Geschwistern haben oder in einer Jugendorganisation tätig sind. Das Mindest- und Höchstalter für ein Au-pair ist in der Schweiz von Kanton zu Kanton verschieden. Grundsätzlich gilt: Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten dürfen schon mit 17 Jahren und bis zum Alter von 30 Jahren in der Schweiz einen Weiterbildungsaufenthalt beantragen. Angehörige von Drittstaaten müssen mindestens 18 Jahre und maximal 25 Jahre alt sein. Für die ganze Schweiz gilt: Eine Gastfamilie muss dem Au-Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. In der Schweiz darf ein Au-pair zwischen 30 Stunden bis maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die maximale Arbeitszeit variiert je nach Kanton.
In der Regel arbeiten Au-pairs 12 Monate bei einer Schweizer Gastfamilie. Au-pairs aus EU/EFTA-Ländern erhalten für diesen Zeitraum eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten können ihren Aufenthalt auf maximal 24 Monate verlängern. Jede Familie in der Schweiz kann ein Au-pair anstellen. Die Bedingung: Mindestens eines der Kinder muss unter 16 Jahre alt sein.
Müssen Au-pairs in der Schweiz versichert und bei der AHV angemeldet werden?
Au-pairs in der Schweiz müssen korrekt angemeldet und legal angestellt werden. Sie sind rechtlich betrachtet normale Arbeitnehmende und erhalten für ihre Arbeiten in der Kinderbetreuung und im Haushalt auch einen Lohn. Au-pairs sind daher auch AHV-beitragspflichtig.
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) muss von der Gastfamilie bzw. dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Auch eine Krankentaggeldversicherung und eine Hausratkasko-Versicherung sind empfehlenswert. Die Quellensteuer, die Arbeitnehmerbeiträge für AHV/IV/EO/ALV, die Hälfte der Prämie für die Krankentaggeldversicherung und die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) werden vom Lohn abgezogen. Au-pairs sind jedoch nicht immer dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer (NAV) unterstellt. Von Kanton zu Kanton gelten unterschiedliche Regelungen.
Was ist ein fairer Lohn für ein Au-pair in der Schweiz?
Die Gastfamilie hat für die Verpflegung und ein Zimmer aufzukommen. In der Schweiz redet man hier von Kost und Logis. Das sind Naturalbezüge und Lohnbestandteile. Sie werden in der Schweiz bei voller Kost und Logis pauschal mit 990 Franken verrechnet. Zusätzlich wird ein Barlohn ausgezahlt. Im Kanton Zürich wird beispielsweise empfohlen, zwischen 700 und 800 Franken pro Monat auszubezahlen. Die Gesamtlohnsumme (brutto) des Au-pairs vor den Sozialversicherungsabzügen sollte somit zwischen 1700 bis 1800 Franken liegen. Au-pairs ab dem 1. Januar nach Erreichen des 17. Lebensjahrs sind BVG-pflichtig. Die Mindestlöhne für Au-pairs sind kantonal geregelt.
Was gilt es weiter zu beachten?
Au-pairs wohnen unter dem gleichen Dach wie die Familie. Es ist daher sinnvoll, sich bei der Wahl der richtigen Person genügend Zeit zu nehmen. Vor einer Anstellung sollten auch klare Abmachungen getroffen werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie, Kinder und des Au-pairs. Zum Beispiel, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre aller Beteiligten sichergestellt ist.
Kulturelle Unterschiede respektieren
Auch sollten Gastfamilien allfällige kulturelle Unterschiede zwischen Au-pair und Familie beachten. Eine Person aus einem anderen Land, einer anderen Kultur oder eines anderen Sprachraumes braucht eventuell viel Anpassungszeit. So, wie auch die Gastfamilie. Ebenfalls wichtig: Ein Au-pair hilft nicht nur bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mit, sondern ist auch Gast. Damit das Familienleben mit dem Au-pair harmonisch verläuft, gilt es auch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Wie findet man ein Au-pair?
In der Schweiz gibt es diverse Vermittlungsangebote. So bieten zum Beispiel die Kantonalvereine der Dachorganisation «Schweizerischer Verband PRO FILIA» eine Au-pair-Vermittlung an. Eine weitere Anlaufstelle sind die Didac Schulen. Auf dem Internetportal AupairWorld können Sie gratis ein umfassendes Profil Ihrer Familie aufschalten und nach einem Au Pair suchen, der zu Ihrer Familie passt.
Au-pair in der Schweiz einstellen mit wenigen Klicks
Mit quitt können Sie ein Au-pair mit wenigen Klicks korrekt anstellen. quitt erledigt alle administrativen Arbeitgeberpflichten, bietet eine günstige Unfallversicherung und Pensionskasse und stellt wichtige Dokumente wie monatliche Lohnabrechnung und jährlichen Lohnausweis online bereit.
Comments (21)
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Hallo,
Ich bin sou aus Marokko und
Ich möchte als au pair in Schweiz bekommen. Ich bin jezt 26 jahre alt. Es ist Möglich???
Viele Grüsse
Hallo Sou
Besten Dank für Ihre Anfrage. quitt. vermittelt leider keine Au-Pair-Stellen in der Schweiz. Gemäss dem Au-Pair-Verband https://www.profilia.ch/d/au-pair-aus-drittstaaten/ sind Sie leider zu alt (bis 25 Jahre), um als Au-Pair in der Schweiz zu arbeiten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Stellensuche.
Freundliche Grüsse
Ihr quitt.-Team
Hallo zusammen! Ich habe 4 kinder 14 11 5 und 3 Jahre alt ich bin brasilianerin meiner Mann ist Österreich ich brauche dringend eine aupair ich mache jetzt die pflegeausbildung und habe schon einen Job in Sicht ich freue mich auf euren Antworten was ich am besten machen kann dass für mich und meine familie finanzielle hilfreich wäre vielen Dank
Sehr geehrte Frau Tatiane
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir sind keine Vermittlungsagentur, sondern kümmern uns um ein korrektes und legales Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir können Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber bei der korrekten Abrechnung und Versicherung Ihres Arbeitsverhältnisses unterstützen. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Vorteile, wenn Sie Ihr zukünftiger Arbeitgeber mit der Unterstützung von quitt. anstellt: https://quitt.ch/arbeitnehmer/.
Freundliche Grüsse
Liam Pichler
Kann man in der DE Schweiz ein Au Pair aus Deutschland (Deutsche) anstellen oder ist es Pflicht, dass das Au Pair aus einer anderen Sprachregion kommt? LG Manuela
Sehr geehrte Manuela
Eine der Voraussetzungen eines Aupair ist es, eine neue Sprache zu erlernen. Ein Deutsches Aupair kann somit leider nicht in der Deutschschweiz angestellt werden. In der Schweiz gibt es verschiedene Agenturen, welche Gastfamilien bei solchen Fragen zur Seite stehen. Wir sind in diesem Gebiet keine Experten, da unsere Dienstleistung in der Abrechnung und des damit verbundenen Administrativen Aufwand verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen für mehr Informationen, welche Sie nicht in unserem Blogbeitrag finden, sich direkt mit einer solchen Agentur in Verbindung zu setzten.
Freundliche Grüsse
Liam Pichler
Ich habe eine Mädchen aus Mexiko, was kann ich machen für sich anmelden und Aufenthaltsbewilligung für Sie haben.
Hallo Sofia
quitt. erledigt den administrativen Aufwand für den Arbeitgeber und somit können wir Ihnen leider nicht mit ihrem Problem weiterhelfen, dennoch empfehlen wir Ihnen, sich mit dem dafür verantwortlichen Amt in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüsse
Liam Pichler
Hallo,
bei uns hat sich ein spanisches Mädchen (24) als au pair beworben, sie hat aber doppelte Staatsbürgerschaft, ist also auch Schweizerin, spricht aber nur Spanisch. In der Schweiz gibt es ein Gesetz, dass alle Au Pairs über eine SECO zertifizierte Agentur (davon gibt es meines Wissens nur 2 : Profilia und Wind Connections) bestätigt werden müssen. Das kostet allerdings mindestens 500 CHF! Wir haben diese Summe bereits für unser jetziges Au Pair bezahlt, dies will aber früher nach Hause. Müssen wir jetzt für die letzten 3-4 Monate wieder den Betrag zahlen oder kann man die Schweizerin ggf. auch als Haushaltshilfe oder Praktikantin einstellen? Oder kennt jemand noch eine andere SECO zertifizierte Organisation, die für das Ausstellen der Bescheinigung weniger verlangt?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Guten Tag
Unsere Dienstleistung beinhaltet die korrekte Abrechnung von Hausangestellten. Wir können Ihnen hier leider nicht weiterhelfen und wissen auch nicht, ob es noch mehr von SECO Zertifizierte Agenturen für Au pairs gibt. Hier empfehlen wir Ihnen jedoch das Amt für Migration in Ihrem Wohnkanton zu kontaktieren, da diese Ihnen hier sicherlich besser Auskunft geben können. Auch kann das Amt für Migration Ihnen sagen, was die Bedingungen sind und wie Sie am besten Vorgehen müssen.
Eine volljährige Schweizerin dürfen Sie jederzeit als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuerin anstellen.
Wir wünschen Ihnen beim Abklären Ihres Anliegens viel Erfolg.
David Christen
Guten Tag
Gilt jemand mit einem EU Pass, der jedoch in einem Drittstaat aufgwachsen und zur Zeit wohnhaft ist als EU Bürger von den Aupair Bedingungen her?
Hallo Nathy
Als Au-pair gelten Jugendliche.
Es wäre evtl. einfacher, wenn Sie unseren Support (043 505 18 02) telefonisch kontaktieren, damit keine Fehlinformationen fliessen und wir korrekt auf Ihr Anliegen eingehen können.
Freundliche Grüsse
Liam Pichler
Hallo zusammen.
Wir suchen ein Kindernädchen/ Haushaltshilfe ab juli 2019.
Sie muss etwas deutsch sprechen und verstehen. Alter ab 37 jahren zur Betreuung eines Kindes von 6 Monaten
Hallo Patrik
Gerne möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir selbst keine Haushaltshilfen vermitteln, sondern helfen diese korrekt Anzustellen. Wir haben allerdings verschiedene Kooperationspartner, die Kindermädchen und Nannies vermitteln. Schauen Sie sich die Angebote doch mal an, vielleicht werden Sie so fündig.
Herzliche Grüsse
Amanda
Guten Tag Patrik
Meine Freundin sucht gerade Ihre Stelle als Kindermädchen/ Haushaltshilfe. Sie spricht basic Deutsch, englisch sehr gut sowie slowakisch und ist 36 Jahre alt. Es würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Kontakt; [email protected]
Mit freundlichen Grüssen
Peter
Ich bin 32 Jahre alt.
Ich möchten als Au pair Mädchen arbeiten
Ich komme aus Georgien und wohne in St Gallen
In welche Kanton wohnen Sie?
Könnte wir telefonieren?
Mit freundlichen Grüßen
Lia Ksovreli
Sehr geehrte Frau Ksovreli
Besten Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an quitt.. Wir sind leider als Online-Plattform „nur“ für die korrekte Anmeldung und Anstellung von Au Pairs in der Schweiz zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Au-Pair-Fragen an den Verein https://www.profilia.ch/d/. Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Beste Grüsse
Ihr quitt.-Team
Ich bin eine Au pair und bin momentan inder Schweiz und ich suche einen Job als Kinderbetreuung .bin ich 26Jahre und ich komme von Marokko.ich Spriche Französisch und Englisch ein wenig Deusch.
Hast du etwas gefunden
Hallo Aglil
Wir sind eine junge Familie. Meine Frau ist 25Jahre, ich bin 28Jahre und unsere beiden Kinder sind 9monate. Wir benötigen drinend hilfe, da meine Frau völlig überlastet ist. Hättest du interesse uns zu helfen? LG Roland
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Gerne möchten wir Sie hierzu auf unseren Partner Aufmerksam machen, der für die Vermittlung von Nannies zuständig ist.
https://nannyswiss.ch/
Bei weiteren Fragen, die Sie persönlich betreffen können Sie uns gerne
per Mail unter [email protected] oder
telefonisch unter 044 515 21 02 kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ihr quitt.-Team