AGB der ServiceHunter AG
1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der ServiceHunter AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend auch «wir», «uns») und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend auch «Sie», «Ihr»), die unsere Dienstleistungen (derzeit quitt und quitt Business; nachfolgend gemeinsam «Services») nutzen.
Wenn Sie auf unseren Websites quitt.ch und quitt Business (nachfolgend gemeinsam «Website») den gewünschten Service auswählen, notwendige Daten angeben, ein Authentifizierungsverfahren für Ihren Kundenbereich setzen und uns zur Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen bevollmächtigen, werden Sie dazu aufgefordert, die vorliegenden AGB, unsere Datenschutzerklärung und die allfälligen Versicherungsbedingungen inkl. Datenschutzbestimmungen unserer Versicherungs- und Pensionskassenpartner zu lesen und zu akzeptieren. Durch Ihre elektronische Annahmeerklärung bestätigen Sie, die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben sowie diese vorbehaltlos zu akzeptieren.
2. Unsere Services
Wir verwalten Ihre Anstellungsverhältnisse zu Ihrer Haushaltskraft oder anderer Arbeitnehmenden (nachfolgend «Angestellte») im Rahmen der von Ihnen ausgewählten Services. Basierend auf Ihren Angaben zu den Arbeitsverhältnissen und den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen umfassen die Services, die wir in Ihrem Namen vornehmen, aber erst aufnehmen, nachdem sämtliche erforderlichen Informationen zu allfällig selbst abgeschlossenen Versicherungen sowie alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen und eine erste Akontozahlung getätigt ist, folgende Dienstleistungen:
Lohnabrechnungen und Lohnausweise
Wir erstellen in Ihrem Namen für Ihre Angestellten monatliche Lohnabrechnungen und jährliche Lohnausweise.
Versicherungsabschluss und Entrichtung von Beiträgen und Prämien
Wir lassen Ihre Angestellten obligatorisch – und falls von Ihnen gewünscht überobligatorisch – versichern. Zudem rechnen wir und führen die entsprechenden Beiträge bzw. Versicherungsprämien an die jeweils zuständigen Stellen für folgende Versicherungen ab:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Berufsunfallversicherung (BU)
- Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
- Krankentaggeldversicherung (KTG)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienausgleichskasse (FAK)
- Bildungsfonds (in manchen Kantonen)
- Verwaltungskosten der Ausgleichskasse
- Weitere Versicherungen
Wir übernehmen ausserdem An- und Abmeldungen bezüglich:
- Familienzulagen (FZ)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
Abschluss und Beiträge an Pensionskasse
Alle Löhne oberhalb der im jeweiligen Jahr geltenden monatlichen und jährlichen BVG-Eintrittsschwelle sind obligatorisch bei einer Pensionskasse zu versichern. Als quitt-Kunde übernehmen wir das in jedem Fall für Sie; als quitt Buiness-Kunde können Sie das auch selbständig wie im Folgenden spezifiziert vornehmen.
Besondere Bedingungen für die unterschiedlichen Services:
quitt:
Die Wahl der Versicherungen und Pensionskasse erfolgt ausschliesslich durch uns. Als quitt-Kunde können Sie weder die Versicherungen und Pensionskasse auswählen noch deren Bedingungen beeinflussen.
quitt Business:
Als quitt Business-Kunde haben Sie die Wahl: Sie können die Versicherungen und Pensionskasse selbst abschliessen oder durch uns gemäss unserer Auswahl abschliessen lassen.
Steuern
Soweit Quellensteuern anfallen (v.a. bei ausländischen Angestellten und im vereinfachten Abrechnungsverfahren), werden diese an das zuständige kantonale Steueramt abgeführt. Alleiniger Schuldner der Quellensteuern gegenüber den Steuerbehörden bleiben Sie in Ihrer Rolle als Arbeitgeber.
Zahlungen an Angestellte
Sie können uns auch zusätzlich zur Lohnbuchhaltung und den vorstehenden Services bevollmächtigen, die Auszahlung von Löhnen und Spesen-entschädigungen an Ihre Angestellten vorzunehmen.
Dienstleistung ausserhalb unserer Services
Schliesslich stellen wir Ihnen als Dienstleistung ausserhalb unserer Services die technischen Mittel zur Verfügung, mit denen Sie in unserem Kundenbereich Musterarbeitsverträge – sowie als quitt Business-Kunde weitere spezifische Dokumente wie Spesenregelungen und Teamverträge – selbst erstellen können,
die auf den von Ihnen eingegebenen Daten beruhen (nachfolgend gemeinsam «arbeitsrechtliche Dokumente»).
Die technischen Hilfsmittel zur Erstellung der arbeitsrechtlichen Dokumente stellen wir Ihnen gratis zur Verfügung, schliessen aber auch jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig aus (vgl. dazu auch Ziff. 6). Wir haften insbesondere nicht dafür, dass die arbeitsrechtlichen Dokumente vollständig sowie widerspruchsfrei sind
und dem geltenden Recht entsprechen.
Sie sind frei, die generierten arbeitsrechtlichen Dokumente zu nutzen oder selbständig eigene zu verfassen. Wir nehmen keine individuellen oder nach-träglichen Änderungen oder Anpassungen von Arbeitsverträgen (inkl. Spesen-regelungen) vor. Die Abrechnung und Deklaration Ihrer Arbeitsverhältnisse als Teil unserer Services (wie vorstehend spezifiziert) basieren ausschliesslich auf den von Ihnen im Kundenbereich erfassten Angaben und nie auf einem allfällig durch Sie modifizierten oder selbst aufgesetzten Arbeitsvertrag.
Dokumente
Unter den entsprechenden Bedingungen und Ausschlüssen erstellen wir für Sie oder lassen Sie mittels unserer zur Verfügung gestellten technischen Mittel insgesamt folgende Dokumente selbst erstellen:
- Arbeitsvertrag
- Monatliche Lohnabrechnungen
- Jährlicher Lohnausweis
- Kostenübersicht
- Lohnjournal
- Bescheinigung über Zwischenverdienst
- Arbeitgeberbescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Kündigungsschreiben
- Arbeitszeugnis
- Schlüsselquittung
- Putz-Checkliste
-
Zusätzliche Dokumente und Services für quitt Businesskunden:
- Anpassbarer Teamvertrag
- Anpassbares Spesenreglement
- Dokumentenspeicher für jeden Angestellten
3. Ihre Pflichten
Sie verpflichten sich, sowohl anwendbares Recht als auch diese AGB einzuhalten und insbesondere dazu,
- unsere Servicegebühr und Kommission fristgerecht zu bezahlen und sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt genügend Akonto-Zahlungen auf Ihrem verbundenen Kundenkonto vorhanden sind, um zusätzlich die einschlägigen Beiträge, Prämien, Steuern, Löhne und Spesenentschädigungen, auf welche die zuständigen Stellen und Ihre Angestellten Anspruch haben, von bis zu 60 Tagen zu decken;
- uns soweit notwendig eine Vollmacht auszustellen, um Sie gegenüber den entsprechenden Drittparteien betreffend Abrechnung und Entrichtung der anfallenden Beiträge, Steuern, Versicherungsprämien, etc. zu vertreten;
- alle Anstellungsverhältnisse innerhalb der Schweiz ausschliesslich über uns abzurechnen und keine eigenen Abrechnungen bei der Ausgleichskasse oder dem Steueramt vorzunehmen;
- festzustellen, ob Ihre Angestellten der Quellensteuer unterliegen und uns gegebenenfalls alle notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn einer Anstellung mitzuteilen;
- bei ausländischen Angestellten das stetige Vorliegen einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung sicherzustellen;
- stets korrekte Angaben innerhalb der von uns definierten Fristen zu machen, um die Vertragsabwicklung im Sinne von 7 zu ermöglichen und die entsprechenden von uns einverlangten Dokumente rechtzeitig einzureichen; dies beinhaltet u.a.,
- Sie persönlich betreffende Änderungen (Ihrer Personalien, Anschrift etc.) und solche Ihrer Anstellungsverhältnisse uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen;
- uns alle Daten für die Erstellung von Lohnabrechnungen bereitzustellen, d.h. insbesondere den Bruttolohn bei Arbeitsverhältnissen im Monatslohn und die Anzahl effektiv geleisteter Arbeitsstunden bei Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn;
- abzurechnende Löhne des Vorjahres bis spätestens am 20. Januar des Folgejahres in Ihrem Kundenbereich korrekt und vollständig zu erfassen und zu bezahlen (respektive Akontozahlungen zu tätigen);
- auf Anfrage hin die zur Identifizierung notwendige Informationen und Dokumente (bspw. Ausländerausweis, ID oder Pass) Ihrer Angestellten zur Verfügung zu stellen.
-
Sie anerkennen, dass uns bei einem Verstoss gegen diese Pflichten regelmässig Zusatzaufwände entstehen und bestätigen hiermit, dass wir Ihnen diese zu einem Stundenansatz von CHF 120 verrechnen dürfen.
Sie haften zudem für sämtliche weitere Schäden und Kosten, die uns in diesem Zusammenhang allenfalls erwachsen und halten uns vollumfänglich schadlos.
Ausserdem erkennen Sie hiermit eine Pflichtverletzung als wichtigen Grund an, der dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Ihnen ausserordentlich sowie fristlos zu kündigen.
4. Vertragsdauer- und Beendigung
Unser Vertragsverhältnis wird je nach Auswahl des Services für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres oder eines Monats abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr respektive einen Monat, falls Sie über das Jahresende oder Monatsende hinaus ein laufendes Anstellungsverhältnis im Kundenbereich hinterlegt haben.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis und die ausgewählten Versicherungen jederzeit per Ende des laufenden Kalenderjahres respektive Monats kündigen, je nach anwendbarer Vertragsdauer.
Sie können das Vertragsverhältnis u.a. kündigen, indem Sie dieses selbst im Kundenbereich stornieren oder indem Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Das beidseitige Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Im Falle der Vertragsbeendigung werden alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Löhne Ihrer Angestellten bei den Sozialversicherungen, Steuerämtern und Versicherungen deklariert. Nach Ende der Vertragslaufzeit und nach Deklaration aller Löhne an die zuständigen Behörden und Versicherungen werden alle von Ihnen erteilten Vollmachten gegenüber Dritten widerrufen. Allfällige Akonto-Guthaben werden ab einem Betrag von mehr als CHF 25 nach Abschluss des Abrechnungsprozesses an Sie zurückgezahlt. Auf Beträge unter CHF 25 haben Sie keinen Anspruch. Zur Durchführung der Auszahlung werden Sie zur Mittteilung Ihrer aktuellen Bankverbindung aufgefordert. Kommen Sie dieser Aufforderung trotz Erinnerung innerhalb von 6 Monaten nicht nach, werden allfällige noch vorhandene Akonto-Guthaben an gemeinnützige Organisationen gespendet.
5. Modalitäten der Vertragsabwicklung
5.1 Kundenkonto
Wir erstellen für Sie bei Abschluss dieses Vertragsverhältnisses ein persönliches Kundenkonto im Kundenbereich. Darauf haben Sie stets ausreichend Akonto-Zahlungen zu leisten (vgl. vorstehend Ziff. 3), damit wir unsere vertraglich vereinbarten Services sowie Gebühren und Kommissionen abrechnen können.
Der jeweils zu zahlende Akonto-Betrag können Sie jederzeit im persönlichen Kundenbereich einsehen.
Auf Ihrem Kundenkonto werden sämtliche Beiträge, Prämien, Steuern an Dritte, welche den Leistungen aus Ziff. 2 entsprechen, sowie unsere Servicegebühren und Kommissionen abgerechnet.
Wurde zudem vereinbart, dass wir die Auszahlung von Löhnen und Spesen an Ihre Angestellten übernehmen, so werden auch diese Zahlungen auf Ihrem Kundenkonto abgerechnet.
5.2 Servicegebühr, Kommission sowie weitere Kosten
Die Kosten der Services setzen sich aus einer kalenderjährlichen oder monatlichen Servicegebühr und/oder einer prozentualen Kommission auf den abgerechneten Bruttolohn zusammen. Im abgerechneten Bruttolohn, der Grundlage für die Verrechnung der prozentualen Kommission ist, werden sämtliche Lohnbestandteile wie Monatslohn, Stundenlohn, Ferienentschädigungen, Zulagen, Überstunden, ausbezahlte Restferien, Gratifikationen, 13. Monatslohn, Naturallohn, Familien-zulagen, Unfall-Taggeld, Krankentaggeld, Entschädigung aus Mutterschaft (MSE) oder Erwerbsersatzordnung (EO) berücksichtigt.
Je nach gewähltem Service quitt oder quitt Business fallen unterschiedliche Servicegebühren an. Die Höhe der Servicegebühr und der prozentualen Kommission der Services sind auf unserer Webseite ersichtlich. Die Servicegebühr ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses beziehungsweise bei der Verlängerung
zu Beginn eines Kalenderjahres oder Monats zu bezahlen und wird bei einer Kündigung vor Ablauf der Vertragsdauer nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig für einzelne Monate. Die Kommission belasten wir Ihren Akonto-Zahlungen jeweils sobald Sie die geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Angestellten abgerechnet haben.
Die Arbeitgeber-Beiträge für die Sozialversicherungen sowie die Prämien für weitere Versicherungen, soweit einschlägig, verrechnen wir Ihnen zusätzlich.
Wir können jederzeit rückwirkend Forderungen Ihnen gegenüber geltend machen, wenn es zu Nachforderungen von Steuerbehörden oder Sozialversicherungen kommen sollte, Lohnabrechnungen korrigiert werden müssen, fälschlicherweise zu hohe Auszahlungen an Ihre Angestellten erfolgt sind oder auf dem Kundenkonto irrtümliche Gutschriften erfolgt sind.
Wenn Sie mit einem Angestellten einen Nettolohnvertrag abgeschlossen haben, bei dem es zu einer nachträglichen Korrektur der Quellensteuern kommt, so werden Ihnen alle nachträglichen Belastungen oder Gutschriften der Quellensteuern verrechnet, da der mit dem Angestellten vereinbarte Nettolohn nachträglich nicht geändert werden darf.
Minimaldifferenzen aus Schlussrechnungen der Ausgleichskassen werden bis zu einem Betrag von CHF 25 zu unseren Gunsten oder Ungunsten verrechnet. Davon ausgenommen sind die Rückverteilung der CO2-Abgabe sowie etwaige Differenzen der Verwaltungskosten der Ausgleichskassen, die Ihnen stets gutgeschrieben werden.
Bezugsprovisionen der Steuerbehörden aus der Abrechnung von Quellensteuern werden zu unseren Gunsten oder Ungunsten verrechnet, sofern die korrekte Ablieferung der Quellensteuern an die Steuerbehörden in unserem Verantwortungsbereich liegt. Sie haben keinen Anspruch auf die Erstattung der Bezugsprovisionen.
5.3 Lohnzahlung
Bei vereinbarter Auszahlung der Löhne an Ihre Angestellten erfolgt die Lohnzahlung jeweils wie folgt an dem durch Sie im Kundenbereich gewählten Datum:
A: Regelmässige Arbeitseinsätze mit automatischer Verbuchung
Bei regelmässigen Arbeitseinsätzen im Stundenlohn mit von Ihnen gewählter automatischer Verbuchung der Lohnzahlungen sowie generell bei Verträgen im Monatslohn verrechnen wir im Kundenbereich automatisch die jeweils anfallenden Lohnkosten auf Grundlage der Angaben, die Sie bei der Erfassung eines Arbeits-verhältnisses gemacht haben. Wenn in diesen Lohnabrechnungen Korrekturen für zusätzliche oder nicht geleistete Arbeitsstunden vorgenommen werden sollen, so sind solche Korrekturen von Ihnen im Kundenbereich spätestens einen Tag vor dem Datum der nächsten Lohnzahlung zu erfassen. Andernfalls gilt der hinterlegte Stunden- oder Monatslohn automatisch als von Ihnen bestätigt.
B: Unregelmässige Arbeitseinsätze oder regelmässige Arbeitseinsätze ohne automatische Verbuchung
Unregelmässige Arbeitseinsätze oder regelmässige Arbeitseinsätze ohne von Ihnen gewählte automatische Verbuchung der Lohnzahlungen werden nicht automatisch verrechnet. Sie haben in diesen Fällen bis spätestens 5 Tage nach erfolgter Arbeits-leistung die effektiv geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Angestellten wahrheits-gemäss im Kundenbereich zu erfassen, damit wir die Lohnzahlungen vornehmen können.
5.4 Sicherheit des Kundenbereichs
Ihr Kundenbereich ist mit technischen Hilfsmitteln geschützt. Die Authentifizierung kann per Passwort oder durch Drittparteien (beispielsweise Microsoft, Google oder Apple) erfolgen. Sie sind für die Geheimhaltung Ihres Passwortes verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen infolge einer Unterlassung der Geheimhaltung des Passwortes, einer fehlerhaften Authentifizierung durch Drittparteien oder unberechtigten Eindringens entstehen.
5.5 Inaktive Kunden
Haben Sie laufende Arbeitsverträge mit Ihren Angestellten erstellt, jedoch keine Arbeitsleistungen für diese erfasst und ausserdem den Service im Kundenbereich nicht gekündigt, so gelten Sie als inaktiver Kunde.
Wir kontaktieren inaktive Kunden regelmässig per E-Mail und fordern Sie dazu auf, ausstehende Arbeitsleistungen zu erfassen oder laufende Arbeitsverträge zu beenden sowie andernfalls den Service zu beenden. Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht innert Frist nach, gilt das als Kündigung Ihrerseits und wir beenden diese inaktiven Kundenkonten automatisch in der jeweils 2. Jahreshälfte eines Kalenderjahres. Mit der Beendigung starten die gleichen Abschlussprozesse wie unter Ziffer 4 beschrieben.
5.6 Provisionen der Versicherungspartner
Wir erhalten von unseren Versicherungspartnern Provisionen für Ihre Vermittlung als Kunde der UVG-Versicherung, KTG-Versicherung, BVG-Versicherung sowie weiterer angebotener Versicherungen. Sie haben keinen Anspruch auf die Auszahlung dieser Vermittlungsprovisionen und erklären sich damit einverstanden, dass diese ausschliesslich uns zukommen.
6. Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse sowie Freizeichnungsklausel
Wir haften ausschliesslich für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird in jedem Fall soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Sie sind vollumfänglich für die von Ihnen über die Website oder auf andere Weise an uns übermittelten Inhalte verantwortlich. Sie halten uns schadlos (inklusive Übernahme der gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten) für sämtliche Ansprüche Dritter, die mit den von Ihnen übermittelten Inhalten im Zusammenhang stehen (z.B. Angabe unvollständiger und/oder unrichtiger Tatsachen).
Wir entrichten sämtliche unter Ziff. 2 genannten Beiträge, Steuern und Prämien ohne zusätzliche Prüfung basierend auf Ihren Angaben über Ihre aktuell laufenden Anstellungsverhältnisse. Wir deklarieren am Ende einer Abrechnungsperiode gegenüber den Sozialversicherungen, Steuerämtern und Versicherungen nur diejenigen Arbeitsleistungen, die von Ihnen finanziell gedeckt sind. Wir behalten
uns ausdrücklich das Recht vor, finanziell nicht gedeckte Arbeitsleistungen des Vorjahres aus Ihrem Kundenkonto spätestens nach dem 10. Januar des Folgejahres zu löschen und solche finanziell nicht gedeckten Arbeitsleistungen nicht gegenüber den Sozialversicherungen, Steuerämtern und Versicherungen abzurechnen.
Wir sind in keiner Weise dazu verpflichtet, Lohnzahlungen an Ihre Angestellten sowie Zahlungen an die Sozialversicherungen, Steuerämter, Pensionskasse und weitere Versicherungen vorzunehmen, bspw. wenn Arbeitsleistungen von Ihnen nicht im Kundenbereich erfasst wurden oder wenn Sie nicht genügend Akonto-Zahlungen auf Ihr Kundenkonto geleistet haben, um diese Zahlungen vorzunehmen. Jegliche Haftung unsererseits für nicht oder ungenügend entrichtete Sozialversicherungsbeiträge, Steuern oder Versicherungsprämien, aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, ist ausgeschlossen. Mahngebühren Dritter aufgrund zu später Leistung von Akonto-Zahlungen auf das Kundenkonto, fehlerhafter, unvollständiger oder zu spät eingereichter Informationen, werden Ihnen verrechnet.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie als Arbeitgeber für die Missachtung von geltendem Recht, insbesondere Arbeitsrecht inkl. Spesenregulationen, Ausländer- und Asylrecht, Vorschriften der Sozialversicherungen, Steuerämter und Versicherungen haften und belangt werden können. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Korrektheit unserer arbeitsvertraglichen Dokumente, insbesondere der Musterarbeitsverträge, sowie für Bussen oder Geldstrafen aufgrund allfälliger Zuwiderhandlungen Ihrerseits.
Zudem können Ihre Angestellten Ihnen gegenüber Lohnforderungen geltend machen, etwa falls wir aufgrund ungenügender Akonto-Zahlungen auf Ihrem Kundenkonto oder bei einer Nichterfassung von Arbeitsstunden keine Lohnzahlungen an Ihre Angestellten vornehmen können. Unter keinen Umständen werden wir zur Arbeitgeberin Ihrer Angestellten und haften keinesfalls Ihren Angestellten gegenüber, insbesondere aber nicht ausschliesslich, für die fehlende oder ungenügende Auszahlung von Löhnen inkl. Spesen. Sie sind Arbeitgeber Ihrer Angestellten mit allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten und bleiben für die korrekte Abwicklung der Arbeitsverhältnisse verantwortlich.
Wir sind weder Broker noch erbringen wir Versicherungsleistungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die entsprechenden Versicherungsleistungen werden vollumfänglich und ausschliesslich von den Sozialversicherungen und allfälligen weiteren Versicherungspartnern erbracht und unterliegen den jeweiligen dortigen Vertragsbedingungen; wir übernehmen keinerlei Gewährleistungen.
Sollten Dritte (insbesondere aber nicht ausschliesslich Angestellte, Sozialversicherungen und andere Versicherungen, Pensionskassen, in- und ausländische Steuerbehörden) aus Gründen, die Sie vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten haben, Ansprüche uns gegenüber geltend machen, halten Sie uns zusätzlich zu Ihren weiteren Vertragspflichten von sämtlichen direkt und indirekten Schäden und jeglichen weiteren in diesem Zusammenhang erwachsenden Kosten (inkl. Prozess- und Anwaltskosten) vollumfänglich schadlos.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
Wir behandeln sämtliche Informationen über Sie und Ihre Angestellten vertraulich, welche nicht öffentlich zugänglich oder öffentlich bekannt sind und soweit sie nicht für die Vertragserfüllung Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen. Werden wir aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften zur Offenlegung von Daten oder Informationen verpflichtet, gilt die entsprechende Offenlegung nicht als Verletzung der entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen.
Sämtliche Datenschutzbestimmungen sind in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung können Sie unter quitt.ch/datenschutzerklaerung/ oder quitt.business/datenschutzerklaerung/ abrufen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Anwendbar ist die jeweils aktuelle Version der AGB, welche unter quitt.ch/agb/ oder quitt.business/agb/ abrufbar ist.
8.2 Ausschliesslicher Vertrag
Vorbehältlich allfälliger Individualabreden in schriftlicher Form stellen diese AGB die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Zugang und die Nutzung unserer Services dar.
8.3 Kein Verzicht auf Rechte
Die Tatsache, dass wir eine Verletzung einer Ihrer Pflichten durch Sie tolerieren oder ein Recht, das uns gesetzlich oder nach diesen AGB zusteht, nicht geltend machen, kann nicht als Verzicht auf die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte ausgelegt werden.
8.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
8.5 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.6 Massgebende Version
Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen Version dieses Dokuments und einer Übersetzung in eine andere Sprache ist die deutsche Version massgeblich. Die Versionen in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung und stellen keine Referenz für die Auslegung der Bestimmungen dieses Dokuments dar.
ServiceHunter AG, Zürich, 07.02.2025