quitt erledigt die Lohnabrechnung von über 20'000 Haushaltshilfen in der Schweiz und kennt daher den durchschnittlichen Stundenlohn, den Frau und…
Wie viele Wochen Ferienanspruch hat meine Haushaltshilfe?
Gemäss Art. 329a im Schweizer Obligationenrecht (OR) haben Arbeitnehmende einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten fünf Wochen Ferien. Dieser Ferienanspruch gilt somit auch für Ihre Haushaltshilfe. In den kantonalen Normalarbeitsverträgen (NAV) sind teils fünf oder gar sechs Wochen Ferien vorgesehen.
Ferienanspruch von Haushaltshilfe im Vertrag einschränkbar
Die Bestimmungen des NAV gelten immer, wenn vertraglich nichts anderes abgemacht ist. Sie können den Ferienanspruch im Vertrag also auf vier Wochen beschränken. Die kantonalen Normalarbeitsverträge finden Sie auf der offiziellen Homepage Ihres Kantons.
Lohnzuschlag für Haushaltshilfe im Stundenlohn
Ist der Arbeitsvertrag in einem Stundenlohn vereinbart, kann die Ferienentschädigung mit einem Lohnzuschlag von 8,33% (für vier Wochen) oder 10,64% (für fünf Wochen) abgegolten werden. Bei sechs Wochen Ferien sind es 13,04 Prozent. Wichtig ist, dass die Entschädigung im Vertrag (und auf der Lohnabrechnung) als Frankenbetrag ausgewiesen wird. Die Abgeltung der Ferien mittels Entschädigung im Stundenlohn ist zwar üblich, aber gemäss Gerichtspraxis nur bei sehr kurzen oder sehr unregelmässigen Einsätzen zulässig. Wer also eine Hausangestellte regelmässig beschäftigt – wenn auch nur für eine Stunde pro Woche –, muss die Ferien in natura gewähren.