quitt. welche Lohnabzüge muss ich bei meiner Haushaltshilfe tätigen?

Was wird vom Gehalt meiner Haushaltshilfe abgezogen, wenn ich sie offiziell anmelde?

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Vom monatlichen Bruttolohn Ihres Arbeitnehmers bzw. vom Gehalt werden unabhängig von dessen Höhe folgende Beiträge abgezogen:

  • 5.3% für AHV/IV/EO
  • 1.1% Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • 5% Pauschalsteuerabzug im vereinfachten Abrechnungsverfahren mit der Ausgleichskasse
  • individuelle Quellensteuer gemäss Tarifmitteilung der kantonalen Steuerverwaltung
  • ab CHF 1’837.50 Monatslohn individuelle BVG-Beiträge, deren Höhe von Geschlecht, Alter und Lohn des Arbeitnehmers abhängig sind
Lohnaufschlüsselung Schweizer Brutto- und Nettlolohn

Liegt der monatliche Bruttolohn Ihres Arbeitnehmer bei mindestens CHF 1’837.50 (oder jährlich CHF 22’050), so entfällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. Bei Schweizern sowie Ausländern mit C-Ausweis wird die Steuer dann normal über die Steuererklärung erhoben. Bei ausländischen Arbeitnehmern sind Sie als Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, Quellensteuer auf den Bruttolohn abzuziehen und mit der kantonalen Steuerverwaltung abzurechnen.

Arbeitgeber müssen – genauso wie Ihre Haushaltshilfe – die gleichen Beiträge an die zuständige Ausgleichskasse zahlen. Auch für den Arbeitgeber werden die Beiträge basierend auf dem Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet. Arbeitgeber zahlen zusätzlich noch Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) sowie Verwaltungskosten an die Ausgleichskasse. Beide Beiträge sind kantonal unterschiedlich.

Auf Basis der Daten, die wir im Rahmen der Registration bei quitt von Ihnen als Arbeitgeber erhalten, weiss quitt, welche Sozialbeiträge, Pensionskassenbeiträge oder Quellensteuer für Ihr Arbeitsverhältnis relevant sind. Diese Beiträge werden im Rahmen der Lohnabrechnungen abgezogen und Ende des Jahres mit dem zuständigen Behörden abgerechnet. In Ihrem persönlichen Kundenbereich stehen alle Lohnabrechnungen als Download zur Verfügung.

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