quitt. ist die Anmeldung meiner Haushaltshilfe Pflicht?

Ab welchem Lohn muss ich meine Haushaltshilfe offiziell anmelden?

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Beschäftigen Sie in Ihrem Privathaushalt eine Haushaltshilfe, dann ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit AHV-beitragspflichtig, d.h. anmeldepflichtig bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.

In folgenden Situationen entfällt jedoch die Beitragspflicht:

  • Ihre Haushaltshilfe ist noch keine 18 Jahre alt.
  • Ihre Haushaltshilfe ist zwischen 18 -25 Jahre jung und verdient weniger als CHF 750 im Jahr. Sogenannte „Sackgeld Jobs“.
  • Ihre Haushaltshilfe hat das offizielle Rentenalter (Frauen ab 64 Jahre, Männer ab 65 Jahren) erreicht und verdient monatlich weniger als CHF 1’400 (bzw.  jährlich CHF 16’800).

 

 

 

 

 

 

 

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