quitt erledigt die Lohnabrechnung von über 20'000 Haushaltshilfen in der Schweiz und kennt daher den durchschnittlichen Stundenlohn, den Frau und…
Ab welchem Lohn muss ich meine Haushaltshilfe offiziell anmelden?
Beschäftigen Sie in Ihrem Privathaushalt eine Haushaltshilfe, dann ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit AHV-beitragspflichtig, d.h. anmeldepflichtig bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.
In folgenden Situationen entfällt jedoch die Beitragspflicht:
- Ihre Haushaltshilfe ist noch keine 18 Jahre alt.
- Ihre Haushaltshilfe ist zwischen 18 -25 Jahre jung und verdient weniger als CHF 750 im Jahr. Sogenannte „Sackgeld Jobs“.
- Ihre Haushaltshilfe hat das offizielle Rentenalter (Frauen ab 64 Jahre, Männer ab 65 Jahren) erreicht und verdient monatlich weniger als CHF 1’400 (bzw. jährlich CHF 16’800).