Gemäss Art. 329a im Schweizer Obligationenrecht (OR) haben Arbeitnehmende einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmende bis…
Welche Informationen brauche ich von meiner Haushaltshilfe, damit das Arbeitsverhältnis korrekt angemeldet werden kann?
Für die Anmeldung und Abrechnung bei der Ausgleichskasse, benötigen Sie „nur“ folgende Informationen von Ihrem Arbeitnehmer:
- Name, Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- AHV-Nummer (steht z.B. auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung, 13-stellige Nummer, die mit 756. anfängt)
Liegt das monatliche Gehalt jedoch über CHF 1’777.50 (oder jährlich CHF 21’330), müssen Sie Ihren Arbeitnehmer zusätzlich bei einer Vorsorgeeinrichtung/Pensionskasse und bei ausländischen Arbeitnehmern auch bei der zuständigen Steuerverwaltung anmelden. Diese Behörden verlangen dann jeweils wieder spezifische – sehr viel weitergehende – Informationen.