Quitt. Wo Muss Ich Meine Putzfrau Anmelden?

Wo muss ich mich als privater Arbeitgeber einer Haushaltshilfe offiziell anmelden?

  • Überarbeitet:
  • Lilly Barak

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Als privater Arbeitgeber müssen Sie sich immer bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) am Ort Ihres Haushaltes, wo die Arbeitstätigkeit stattfindet, anmelden.

Liegt das monatliche Gehalt jedoch über CHF 1’777.50 (oder jährlich über CHF 21’330) müssen Sie Ihre Haushaltshilfe zusätzlich bei einer Vorsorgeeinrichtung/Pensionskasse und bei ausländischen Arbeitnehmern auch bei der zuständigen Steuerverwaltung anmelden.

quitt. erhält von Ihnen als privater Arbeitgeber eine Vollmacht, um diese Anmeldungen für Sie vorzunehmen.  Dank Ihren Angaben, die Sie während der Anmeldung zum quitt.Service geben, weiss quitt. bei welchen Behörden das Arbeitsverhältnis angemeldet werden muss.

Spannend könnte auch dieser quitt.Blogbeitrag für Sie sein:

→ Kann eine Putzhilfe die «AHV selbst abrechnen»?

 


Suche