Die günstigste Unfallversicherung
für Ihre Putzfrau

Sie suchen eine Unfallversicherung für Ihre Putzfrau? quitt ist der Spezialist für legales Anstellen im Haushalt.
Hier können Sie Ihre Putzfrau oder sonstige Haushaltshilfen am günstigsten gegen Unfälle versichern.

  • Alle Arbeitnehmende müssen mit einer Unfallversicherung obligatorisch gegen Unfall (BU) versichert werden.
  • quitt schliesst diese Versicherungen in Ihrem Namen bei der Basler Versicherung ab.
  • Die Versicherungsprämie BU beträgt 0,5% vom Bruttolohn, aber mindestens 8.35 CHF pro Monat.
  • Beschäftigen Sie während einiger Zeit keine Putzfrau oder Haushaltshilfe, werden keine Prämien verrechnet.

Mehr Sicherheit, mit den quitt.Ver­­sich­er­­un­gen

Im Rahmen Ihrer Registration für den quitt.Service können Sie die gewünschte Zusatzversicherung für Ihre Putzfrau oder Haushaltshilfe ergänzen

Im Gegensatz zur Unfallversicherung ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung freiwillig. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber bei Krankheit Ihres Arbeitnehmers gesetzlich zu Lohnfortzahlungen verpflichtet.

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In der Regel sind Schäden in Ihrem Haushalt, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit entstehen, von der Privathaftpflichtversicherung des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Die Hausratkasko schliesst diese Versicherungslücke.

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In der Regel sind Rechtsstreitigkeiten, von denen Sie als privater Arbeitgeber betroffen sind, nicht von der Privatrechtsschutz-Versicherung gedeckt. Unser Arbeitgeber-Rechtsschutz deckt diese Lücke und schützt Sie umfassend bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihren Angestellten.

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Sie haben noch Fragen?

Ihre Versicherung ist rechtlich verbindlich, sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben.

  • Heilungskosten (ärztliche Behandlung, Spital allgemeine Abteilung)
  • Lohnfortzahlung/Taggeld (maximal 80% des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag)
  • Invalidenrente (maximal 80% des versicherten Verdienstes)
  • Hinterlassenenrente (maximal 70% bei mehreren Hinterbliebenen zusammen)
  • Hinterlassenenrente (maximal 70% bei mehreren Hinterbliebenen zusammen)

Wir empfehlen Ihnen, einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitnehmer zu unterzeichnen und stellen Ihnen hierfür bei Abschluss unserer Unfallversicherung eine Vorlage zur Verfügung. Nichtsdestotrotz müssen Sie sich anschliessend noch selbst um die korrekte Anmeldung und Abrechnung der Sozialversicherungen bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse kümmern. Falls Sie auch mit diesen administrativen Pflichten nichts zu tun haben möchten, können Sie Ihre Putzfrau auf quitt anmelden.

Besteht keine Krankentaggeldversicherung, muss der Arbeitgeber nach dem Gesetz (Art. 324a, Abs. 1OR) dem Arbeitnehmenden im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr bezahlen, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung mindestens drei Wochen. Die Lohnfortzahlung beträgt 100 Prozent ab dem ersten Krankheitstag. Ab dem zweiten Dienstjahr richtet sich die Dauer nach der Lohnfortzahlungsskala.

Ja, das geht. Sie profitieren auch hier von unserer Partnerschaft mit der Basler Versicherung und attraktiven Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen von nur je 0.75% auf den Bruttolohn. Im Fall einer länger andauernden Krankheit Ihres Arbeitnehmers springt dann nach 30 Tagen die Versicherung für die Lohnzahlung ein. Ihr Arbeitnehmer erhält bis zu zwei Jahre lang 80% des versicherten Lohns von der Versicherung.

Ab 8 Stunden Arbeit pro Woche müssen Sie für Ihre Putzfrau oder sonstige Haushaltshilfen nicht nur eine Berufsunfallversicherung, sondern auch eine Nichtberufsunfallversicherung abschliessen. Auch dies können Sie bei quitt zu unschlagbar günstigen Konditionen tun.

quitt empfiehlt einen Bruttolohn zwischen CHF 25.- und CHF 30.- pro Stunde. In der Schweiz gibt es keinen allgemein gültigen Mindestlohn. Erst für Beschäftigungen ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber gelten gemäss dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) folgende Brutto-Mindestlöhne pro Stunde:

  • Ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung:CHF 18.90
  • Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ):CHF 22.85
  • Gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung und einem Berufsattest (EBA):CHF 20.75

quitt empfiehlt, diese Mindestlöhne einzuhalten – unabhängig von der Anzahl Wochenstunden.

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