Krankentaggeld, Unfallversicherung, KGV,

Praxisbeispiel: Eine Putzfrau verunfallt bei der Arbeit

  • Überarbeitet:
  • Merve Yildirim

Tatsächlich kommt es immer mal wieder vor, dass eine Putzfrau bei ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall hat. So geschehen bei Daniel. Was ist das genaue Vorgehen in solch einer Situation und warum hat Daniel bereits im Vorfeld alles richtig gemacht?

Folgender Vorfall hatte sich vor einiger Zeit bei Daniel ereignet:

«Diese Woche hatte meine Putzfrau während meiner Abwesenheit einen Arbeitsunfall. Sie blutete stark und alarmierte den Notfall. Routinemässig kam die Polizei gleich mit, um abzuklären, ob die Anstellung legal und die Putzfrau unfallversichert sei. Ich war nicht erreichbar, und meine Putzfrau hatte wegen mangelnder Deutschkenntnisse Schwierigkeiten, die Polizei davon zu überzeugen, dass die Anstellung legal und sie unfallversichert ist.

Glücklicherweise habe ich die Anstellung und Lohnadministration über quitt organisiert. Nach einigem Hin und Her kam meiner Putzfrau in den Sinn, ihre quitt-Ausweiskarte den Polizisten vorzuweisen. Darauf haben diese die Richtigkeit der Angaben bei quitt überprüft. Noch am gleichen Abend schickte mir der Kundensupport von quitt die ausgefüllten Unfallformulare für mich und meine Arbeitnehmerin. Dank dem Service von quitt lief trotz meiner Abwesenheit während des Unfalls alles reibungslos.»

Lieber zu früh als zu spät

Die Antwort auf die Frage, warum Daniel im Vorfeld alles richtig gemacht hatte, liegt auf der Hand. Daniel hat sein Arbeitsverhältnis von Beginn weg korrekt angemeldet und die obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen. Da er seinen Arbeitgeberpflichten nachkam, war er für diesen unglücklichen Vorfall vollumfänglich abgesichert.

Nicht nur der Vorfall bei Daniel, sondern auch zahlreiche Statistiken beweisen, dass die meisten Unfälle zu Hause im Haushalt passieren. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) geschahen im Jahr 2013 über 550.00 Unfälle in Schweizer Haushalten. Leider bleiben auch Haushalts- und Putzhilfen davon nicht verschont. Als Arbeitgeber ist man gesetzlich verpflichtet, eine Unfallversicherung für seine Arbeitnehmer abzuschliessen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Arbeitgeber jeweils eine eigene Unfallversicherung pro Arbeitnehmer abschliessen muss. Wer darauf verzichtet, muss mit enormen Kosten rechnen. Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit – bis zu 80% des Lohns, Unterstützung bei Invalidität, IV- oder AHV-Rente und vieles mehr. Suva – die Schweizer Unfallversicherungsanstalt – veröffentlicht hierzu regelmässig eine aktuelle Jahresstatistik zum Unfallgeschehen UVG.

Im Konflikt mit dem Gesetz

Der Vorfall bei Daniel zeigt eine weitere Problematik für Privatpersonen auf, die – im Gegensatz zu Daniel – ihre Hausangestellten nicht angemeldet haben, sprich, schwarz beschäftigen: der Konflikt mit dem Gesetz. Schwarzarbeit ist illegal. Obwohl das allseits bekannt ist, sind viele Menschen nach wie vor der Meinung, dass sie Putzfrauen und Co. nicht bei der AHV anmelden müssen. O-Ton: «Uns erwischt schon keiner.» Das mag sein, allerdings nur so lange, bis sich ein Arbeitsunfall ereignet. Dann steht nämlich die Polizei vor der Tür und, auch das zeigt der Vorfall bei Daniel, stellt Fragen, die nur schwer zu beantworten sind.

Viele sind zudem im Irrglauben, dass bei einem Jahreslohn unter CHF 2‘300 keine AHV für Hausangestellte abgerechnet werden müsse. Dieser AHV Freibetrag gilt jedoch nur bei Anstellungen in Firmen. Bei einer Anstellung im Haushalt muss per Gesetzt jeder ausbezahlte Franken abgerechnet werden. Und auch hier gilt, wie man allgemein zu sagen pflegt: «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.»

Einzige Ausnahme: Seit 1.1.2015 gibt es für sogenannte «Sackgeldjobs» einen AHV Freibetrag von CHF 750 für Hausangestellte bis und mit deren 25. Lebensjahr. Mehr Informationen zu Sackgeldjobs finden Sie in unserem Blog zu diesem Thema.

Putzfrau legal angestellt und günstig versichert

Wer sich entscheidet, eine Putzfrau zu Hause anzustellen, sollte auch ausserhalb des Wohnzimmers für saubere Verhältnisse sorgen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Putzfrau anzumelden, korrekt abzurechnen und – insbesondere – eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die von quitt angebotene Unfallversicherung beinhaltet sowohl die obligatorische Unfallversicherung gegen Berufsunfälle (BU) und, ab acht Arbeitsstunden pro Woche, auch die gegen Nichtberufsunfälle (NBU). Die Versicherungsprämie beträgt 0.5% bei BU bzw. 1.6% bei NBU vom abgerechneten Bruttolohn, aber mindestens CHF 8.35 pro Monat. Das Besondere bei quitt ist, dass Sie nur für die Monate bezahlen, für die Sie die Unfallversicherung auch brauchen.

Hier können Sie Ihre Putzhilfe korrekt anstellen und versichern. Einen rechtlich geprüften Vertrag gibt es auch noch kostenlos dazu.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Danke für die Auflistung. Ich habe eigentlich meine Putzfrau nie angemeldet aber die Unsicherheit ist mir zu gross geworden. Hab mich deshalb entschlossen in Zukunft alle meine Putzfrauen anzumelden und zu versichern.

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