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Alles rund ums Nanny-Sharing

  • Überarbeitet:
  • Liam Pichler

Nanny-Sharing ist der neuste Trend im Bereich der privaten Kinderbetreuung. Wir erklären, was Nanny-Sharing genau ist, welche Vorteile es gegenüber einer Kita hat und wie die Nannys in diesem Modell korrekt angestellt werden sollten.

Während oder spätestens nach der Schwangerschaft steht bei Eltern die Suche nach der geeigneten Kinderbetreuung ganz oben auf der To-Do-Liste. Klar, dass neue, innovative Lösungen in diesem Bereich der häuslichen Kinderbetreuung nicht weit sind. Nanny-Sharing hält Einzug in Schweizer Haushalte. Doch was genau ist Nanny-Sharing?

Wie das englische Wort «sharing» bereits vermuten lässt, wird bei diesem Modell geteilt, und zwar die Nanny. Eine Nanny betreut die Kinder von mindestens zwei Familien. Die Betreuung der Kinder durch die Nanny findet abwechselnd in beiden Haushalten statt. Dabei teilen sich die Familien nicht nur die Nanny an sich, sondern auch die Kosten.

Nanny Sharing im Vergleich zur Kita

Einer der wesentlichen Vorteile einer Nanny ist die Flexibilität. Nannys kommen direkt zu den Familien nach Hause und passen sich den Bedürfnissen der Eltern und Kindern an. Falls einer der Kinder krank werden sollte, kann die Nanny das Kind weiterhin betreuen.  Zudem können Nannys Teile der Hausarbeit übernehmen, die Kinder z.B. zu ihren Freizeitaktivitäten begleiten oder von der Schule abholen – je nach Wunsch der Eltern. Eine Nanny ist dadurch unabhängiger als eine Kita. Auch können Eltern ihre Nanny persönlich aussuchen. Doch sind Nannys nicht teurer als eine Kita?

Hier kommt das Nanny-Sharing ins Spiel. Eine eigene Nanny kann für eine Familie mit nur einem Kind teurer sein als ein Kita-Platz. Sobald eine Nanny bereits zwei oder mehr Kinder betreut, lohnt es sich finanziell. Wenn eine Nanny jetzt noch zwei oder mehr Kinder bei zwei verschiedenen Familien gemeinsam betreut, ist dies deutlich kostengünstiger.

Was gibt es bei diesem Modell zu beachten?

Es gibt einige Punkte, die beim Nanny-Sharing beachtet werden sollten. So z.B. müssen sich beide Familien über den Betreuung- und Erziehungsstil sowie die Regeln und Werte, die damit einhergehen, einig sein. Auch sollten die Betreuungszeiten klar definiert, die Ferien fix festgelegt, die Ziele besprochen und die Ansprüche der Eltern an die Arbeit der Nanny die gleichen sein. Wenn möglich sollte zudem der Altersunterschiede bei den zu betreuenden Kindern nicht zu gross sein.

Auch der Lohn der Nanny ist im Sharing-Modell höher. In der Regel wird hier von 20% mehr Lohn ausgegangen. Gründe dafür sind unter anderem der höhere Aufwand bei der Betreuung von mehreren Kindern, die Zusammenarbeit mit zwei Familien und die verschiedenen Einsatzorte. Nicht zu vergessen: Sobald sich einer der beiden Familien entscheidet, das Arbeitsverhältnis mit der Nanny zu kündigen, muss eine neue «Partner»-Familie gefunden werden.

Korrekte Anstellung von Nanny-Sharing

Selbstverständlich müssen auch Nannys, die im Sharing-Modell arbeiten, korrekt angestellt und versichert werden. Wenn zwei Familien sich eine Nanny teilen und die Nanny die Kinder von beiden Familien abwechselnd in den Haushalten beider Familien betreut, ist die Nanny bei beiden Familien angestellt. Sowohl Familie 1 als auch Familie 2 sind Arbeitgeber der Nanny. Sprich, die Nanny hat einen separaten Arbeitsvertrag bei Familie 1 und einen Arbeitsvertrag bei Familie 2. Da jede Familie direkter Arbeitgeber ist, haben beide Familien Verpflichtungen und Rechte gegenüber der Nanny. Allerdings jeweils nur, wenn die Nanny im eigenen Haushalt/ Arbeitsort tätig ist. Der finanzielle Ausgleich – das Teilen der Lohnkosten etc. – ist Sache zwischen Familie 1 und 2.

Beide Familien können ihre «geteilte» Nanny jeweils via quitt. korrekt anstellen und versichern lassen, inklusive Lohnzahlung, Stundenverwaltung, Pensionskasse und professionellem Arbeitsvertrag. Somit ist auch bei dem Modell des Nanny-Sharings eine faire und legale Anstellung möglich!

Update und Info zur Haftpflichtversicherung nach mehreren Anfragen: Kinder unter 7 Jahren gelten in der Schweiz gesetzlich als nicht «urteilsfähig» oder «deliktsfähig». Sprich, sollten die Kinder der Familie 1 während der Betreuung Schäden im Haus der Familie 2 anrichten, müssen weder die Kinder noch ihre Eltern für die Schäden aufkommen. Unter 7-Jährige sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, ausser sie wurden explizit und spezifisch in die Haftpflicht der Eltern mit aufgenommen.

 

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